Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Zuschüsse. Das Programm wird aus Mitteln der GAK und des EMFAF 2021–2027 kofinanziert und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in der heimischen Fischerei und Aquakultur zu stärken.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an Akteure des Fischerei- und Aquakultursektors, die in die Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse investieren möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken und die Wertschöpfung aus regionalen Erzeugnissen zu erhöhen. Geografisch ist das Programm auf Vorhaben in Schleswig-Holstein fokussiert.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt vielfältige Vorhaben in der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelhygiene und -qualität, die Erweiterung der Produktpalette, die Diversifizierung von Absatzwegen sowie die Entwicklung von Innovationen und Kampagnen zur Absatzförderung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Art und dem Umfang der Maßnahme richtet. Es gibt spezifische Fördersätze für verschiedene Vorhaben und eine Kofinanzierung durch EU- und nationale Mittel.
Bedingungen und Anforderungen
Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, wirtschaftliche und strukturelle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie die Einhaltung von Zweckbindungsfristen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss auf den bereitgestellten Formularen vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein und wird durch einschlägige EU-Verordnungen sowie nationale haushaltsrechtliche Bestimmungen legitimiert und gesteuert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Fischerei- und Aquakultursektor
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung