Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Zuschüsse. Das Programm wird aus Mitteln der GAK und des EMFAF 2021–2027 kofinanziert und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in der heimischen Fischerei und Aquakultur zu stärken.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an Akteure des Fischerei- und Aquakultursektors, die in die Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse investieren möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken und die Wertschöpfung aus regionalen Erzeugnissen zu erhöhen. Geografisch ist das Programm auf Vorhaben in Schleswig-Holstein fokussiert.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt vielfältige Vorhaben in der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelhygiene und -qualität, die Erweiterung der Produktpalette, die Diversifizierung von Absatzwegen sowie die Entwicklung von Innovationen und Kampagnen zur Absatzförderung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Art und dem Umfang der Maßnahme richtet. Es gibt spezifische Fördersätze für verschiedene Vorhaben und eine Kofinanzierung durch EU- und nationale Mittel.

Bedingungen und Anforderungen

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, wirtschaftliche und strukturelle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie die Einhaltung von Zweckbindungsfristen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss auf den bereitgestellten Formularen vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein und wird durch einschlägige EU-Verordnungen sowie nationale haushaltsrechtliche Bestimmungen legitimiert und gesteuert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Fischerei- und Aquakultursektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

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