Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Träger der Jugendhilfe beim Ausbau von Netzwerken Frühe Hilfen und der Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen. Dieses Programm sichert bestehende Strukturen und minimiert Risiken für Kindeswohlgefährdungen, indem es psychosoziale Unterstützung für Familien in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder fördert.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an Träger der Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt, die sowohl Erstempfänger sein als auch Zuwendungen an verschiedene Letztempfänger weiterleiten können. Die Maßnahmen müssen innerhalb Sachsen-Anhalts durchgeführt werden und zielen darauf ab, positive Entwicklungschancen für Kinder zu unterstützen und Kindeswohlgefährdungen zu minimieren.

Was wird gefördert

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die auf die Sicherstellung von Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien abzielen. Dies umfasst sowohl Sach- als auch Personalausgaben für eine breite Palette an Aktivitäten, die die Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren positiv beeinflussen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist als Projekt- und Festbetragsfinanzierung ausgestaltet. Die Höhe der Zuwendung setzt sich aus einer Grundpauschale und zusätzlichen Beträgen zusammen, die an die Kinderzahl und den Transferleistungsbezug im jeweiligen Einzugsbereich gekoppelt sind.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Darstellung des bisherigen Ausbaus im Bereich der Frühen Hilfen und die Erfüllung von Mindestanforderungen der Leistungsleitlinien. Zudem sind Kooperationen und die Bereitstellung von Daten erforderlich.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich bis zum 31. Oktober des Vorjahres für das folgende Förderjahr eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel. Nach Abschluss des Haushaltsjahres ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien. Ergänzend gelten weitere spezifische Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die die Umsetzung und Finanzierung des Programms regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 € Grundpauschale plus Zuwendungen abhängig von der Kinderzahl

Förderbudget

Förderbudget:

Sockelbetrag in Höhe von 66,7 v.H. der den Landkreisen und kreisfreien Städten im Haushaltsjahr 2019 jeweils zugewiesenen Mittel und einem Verteilerschlüssel, der im dreijährigen Turnus aktualisiert wird

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Jugendhilfe, Familien, Kinder, Gesundheitswesen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner:

Bundesstiftung Frühe Hilfen, Landeskoordinierungsstelle, Zentrum Frühe Hilfen für Familien, Nationales Zentrum Frühe Hilfen

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