Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen (FRL PKFH)
Der Freistaat Sachsen unterstützt Vorhaben zur Stärkung des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen. Dieses Programm fördert die Entwicklung bedarfsgerechter Angebote und den Ausbau relevanter Strukturen. Ziel ist die Verbesserung des Kinderschutzes durch Zuschüsse für Netzwerke, psychosoziale Unterstützung und innovative Modellprojekte.
Wer wird gefördert?
Der Freistaat Sachsen fördert gezielt Vorhaben zur Verbesserung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen. Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, anerkannte sowie in begründeten Einzelfällen nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Die Förderung zielt darauf ab, ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen sicherzustellen, den gleichmäßigen Ausbau voranzutreiben und die Angebote zu verstetigen. Die Maßnahmen sind geografisch auf das Gebiet des Freistaates Sachsen beschränkt.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieser Richtlinie werden verschiedene Angebote des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen unterstützt. Dies umfasst die Sicherstellung von Netzwerkstrukturen, psychosoziale Unterstützung für Familien, innovative Maßnahmen sowie landesweite oder modellhafte Vorhaben. Nicht gefördert werden hingegen Angebote der Familienbildung und -beratung sowie Hilfen zur Erziehung.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Förderung des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen in Sachsen. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme zwischen 65 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit spezifischen Kofinanzierungsanforderungen für bestimmte Vorhaben. Die Bewilligungszeiträume sind in der Regel auf das Kalenderjahr ausgerichtet, wobei auch mehrjährige Bewilligungen möglich sind.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung von Zuwendungen ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die von Antragstellern zu erfüllen sind. Dazu gehören unter anderem der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit dem Landesjugendamt, die Vorlage regionaler Gesamtkonzepte für Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Einhaltung bestimmter Kompetenzprofile für das Personal. Zudem ist eine Negativerklärung zur Vermeidung von Doppelförderungen abzugeben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung im Präventiven Kinderschutz und den Frühen Hilfen ist klar strukturiert. Anträge müssen in der Regel bis zum 31. Oktober des Vorjahres für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eingereicht werden und spezifische Unterlagen wie Finanzierungs- und Gesamtkonzepte enthalten. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen. Ergänzt wird diese durch relevante Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und der Sächsischen Haushaltsordnung sowie durch die Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen und die Leistungsleitlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
31.10.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Sachsen
Sektoren:
Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Sonstige
Begünstigte:
Jugendhilfe, Kinderschutz, Familien
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Evaluierung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Zusätzliche Partner:
Bundesstiftung Frühe Hilfen, Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Website: