Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)
Das Förderprogramm FRL-Gewässerentwicklung des Saarlandes unterstützt Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Wasserkraftanlagenbetreiber, Flurbereinigungsgemeinschaften und Vereine bei der ökologischen Aufwertung von Fließ- und künstlich stehenden Gewässern. Es bietet Zuschüsse für Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus, um die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes im Saarland zu erreichen. Das Programm zeichnet sich durch differenzierte Fördersätze und die explizite Berücksichtigung von Vorplanungen und Grunderwerb aus.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm FRL-Gewässerentwicklung des Saarlandes richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Betreiber von Wasserkraftanlagen, Teilnehmergemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren sowie Vereine. Die Förderung ist ausschließlich für Projekte im Saarland vorgesehen, die wasserwirtschaftliche und ökologische Ziele verfolgen, insbesondere die Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Projekten im Bereich des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung, die wasserwirtschaftliche und ökologische Ziele verfolgen. Dies beinhaltet Maßnahmen an Fließ- und künstlichen stehenden Gewässern, Grunderwerb und Vorplanungen. Bestimmte Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass nur ökologisch sinnvolle und notwendige Maßnahmen unterstützt werden. Die Maßnahmen können verschiedene Entwicklungsstadien umfassen, von der Planung bis zur Umsetzung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses oder einer Zuweisung, basierend auf einer Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Antragsteller und Art der Maßnahme, wobei höhere Quoten für Maßnahmen mit besonderem ökologischem Nutzen oder bei interkommunaler Zusammenarbeit gewährt werden. Projektlaufzeiten sind im Zuwendungsbescheid festgelegt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung in begründeten Fällen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die erforderliche rechtliche Zulassung vor Antragsstellung, eine Bagatellgrenze für förderfähige Ausgaben und bestimmte Fristen für wiederholte Maßnahmen an stehenden Gewässern. Es existieren zudem Regelungen bezüglich des Beginns des Vorhabens, der Zweckbindung von geförderten Maßnahmen und Grunderwerb sowie Vorgaben zur Eigentumsübertragung.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Programm ist grundsätzlich elektronisch beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen. Nach der Antragstellung erfolgt eine Prüfung durch das Ministerium, das die Entscheidung über die Zuwendung trifft. Die Auszahlung der Mittel erfolgt schrittweise, und die Verwendung muss durch einen detaillierten Verwendungsnachweis belegt werden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung) vom 01. April 2020. Es integriert auch Vorgaben aus der saarländischen Haushaltsordnung sowie bundes- und EU-rechtliche Bestimmungen im Bereich des Wasserrechts und des Naturschutzes. Die offiziellen Texte dieser Grundlagen sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten (öffentlich-rechtliche Antragsteller/interkommunale Zusammenarbeit) bzw. bis zu 70 Prozent (künstliche stehende Gewässer) oder bis zu 50 Prozent (private Antragsteller)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Saarland (Germany)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4
Zusätzliche Partner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)