Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Das Saarland fördert Einzelprojekte zum Schutz, zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft mit Zuschüssen. Die Unterstützung erfolgt aus Landesmitteln, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das Programm zielte darauf ab, die biologische Vielfalt im Saarland zu sichern und zu verbessern.
Wer wird gefördert: Antragsteller und geografische Ausrichtung im Saarland
Diese Förderrichtlinie unterstützt eine breite Palette von Antragstellern, von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts bis hin zu landwirtschaftlichen Betriebsinhabern und natürlichen Personen, die Projekte im Natur- und Landschaftsschutz im Saarland durchführen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln, insbesondere in schutzwürdigen Gebieten des Saarlandes wie Natura 2000-Gebieten und Nationalen Naturlandschaften.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten im Natur- und Landschaftsschutz, von der Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen bis hin zu investiven Maßnahmen und Vertragsnaturschutz. Die förderfähigen Kosten umfassen direkte Ausgaben, während bestimmte Personal- und Verwaltungsausgaben des Antragstellers, sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung: Finanzinstrumente, Förderhöhen und Laufzeiten
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen als Projektförderung, die als Anteils- oder Vollfinanzierung gewährt werden können. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahmetyp zwischen 10 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei für bestimmte Maßnahmen eine Bagatellgrenze von 2.000 EUR gilt. Spezifische Projektlaufzeiten sind im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen und Richtlinien für Antragsteller
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Übereinstimmung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz und der Ableitung aus vorhandenen Naturschutzplänen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Genehmigung möglich. Das Programm ist mit anderen Förderungen kombinierbar, jedoch wird eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts vermieden.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antrag für die Naturschutzförderung im Saarland muss vollständig und vor Maßnahmenbeginn beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eingereicht werden. Das Verfahren umfasst eine mehrstufige Prüfung und eine Entscheidungsfindung auf Basis von Auswahlkriterien, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Governance des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)" vom 10.05.2019, welche die europarechtlichen Bestimmungen (insbesondere ELER-Verordnungen und GAK-Rahmenplan) sowie die Landeshaushaltsordnung konkretisiert. Diese Richtlinie regelt die Vergabe von Zuschüssen zur Unterstützung von Projekten im Natur- und Landschaftsschutz.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 EUR, ausgenommen Vertragsnaturschutzmaßnahmen.
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Natur- und Landschaftsschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Politikentwicklung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Referat A/4)