Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen
Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die Entwicklung von Hardware-Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Maschinen. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität durch Reduzierung von Stickstoffdioxid- und Partikelemissionen. Das Programm fördert vorwettbewerbliche industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit attraktiven Zuschüssen.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Hersteller und Entwickler von Hardware-Nachrüstsystemen für Dieselmotoren in Deutschland. Es zielt darauf ab, die Entwicklung dieser Systeme zu fördern, um die Luftqualität in deutschen Ballungsräumen durch Emissionsreduzierung zu verbessern.
Was wird gefördert
Gefördert wird die vorwettbewerbliche Entwicklung von Hardware-Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Maschinen, die zur Reduzierung von Stickstoffdioxid- und Partikelemissionen dienen. Projekte müssen spezifische technische Anforderungen erfüllen und als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung klassifiziert sein.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art des Vorhabens (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung) und der Unternehmensgröße, mit Boni für KMU und europäische Zusammenarbeit. Die maximale Förderquote kann bis zu 80% der beihilfefähigen Kosten betragen, mit Höchstbeträgen von 1 Million Euro oder 3 Millionen Euro pro Entwicklung.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen, und das Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen haben. Die zu entwickelnden Systeme müssen spezifische technische Anforderungen erfüllen und eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten können.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge müssen schriftlich und über das elektronische System easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 15. Dezember 2020 und den relevanten Paragraphen der Bundeshaushaltsordnung (BHO), ergänzt durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.000.000 € bis 3.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Umwelttechnologie
Begünstigte:
EnvironmentalAndClimateProtection
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)