Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau
Das Land Hessen bietet einen speziellen Zuschuss für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum an. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges und unabhängiges Leben im eigenen Haushalt zu ermöglichen. Diese Förderung zielt darauf ab, die Lebens- und Wohnqualität der Betroffenen durch Anpassungsmaßnahmen zu erhöhen.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt, wer von der Förderung für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen profitieren kann. Es werden die spezifischen Antragsvoraussetzungen für Privatpersonen sowie die geografische Abdeckung des Programms und dessen übergeordnete Ziele erläutert.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Maßnahmen und Kosten im Rahmen des hessischen Programms zum behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Es werden die unterstützten Sektoren, die Art der förderfähigen Ausgaben und der Ausschlüsse sowie die relevanten Projektphasen detailliert.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt liefert Details zur finanziellen Unterstützung durch das Land Hessen für den behindertengerechten Umbau von Wohneigentum. Er beschreibt die Art des Finanzinstruments, die Höhe des Zuschusses und die maximale Förderquote sowie relevante Projektzeiträume und weitere finanzielle Parameter.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beleuchtet die zentralen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte der Förderung für den behindertengerechten Umbau von Wohneigentum in Hessen. Es werden die Antrags- und Auszahlungsmodalitäten, haushaltsrechtliche Bestimmungen und weitere wichtige Regelungen dargelegt.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Antragsprozess für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen. Es werden die Schritte von der Antragstellung bis zur Förderzusage und Auszahlung sowie die Auswahlverfahren erläutert.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt die rechtlichen Grundlagen des Förderprogramms für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen. Es werden die primäre Ermächtigung sowie weitere wichtige Gesetze und Vorschriften genannt, die den Betrieb und die Verwaltung des Programms regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
15.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Haushalte mit Menschen mit Behinderung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Hessen
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)