Innovationslabor

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Innovationslabor, Teil des Programms Kreatives Europa, zielt darauf ab, bahnbrechende digitale Lösungen innerhalb und zwischen Europas vielfältigen Kultur- und Kreativsektoren zu fördern. Diese Initiative legt besonderen Wert auf sektorübergreifende Zusammenarbeit, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Sichtbarkeit europäischer Inhalte im digitalen Zeitalter zu verbessern. Projekte, die sich speziell auf umweltfreundliche Praktiken und innovative Bildungsinstrumente für gesellschaftliche Herausforderungen konzentrieren, werden besonders ermutigt.

Wer wird gefördert: Förderberechtigte Akteure und Programmziele

Das Programm Innovationslabor richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren aus den Kultur- und Kreativbereichen in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern. Es fördert Kooperationsprojekte, die darauf abzielen, innerhalb und zwischen verschiedenen kreativen Bereichen Innovationen voranzutreiben. Das Kernziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und digitale Präsenz europäischer Inhalte zu stärken und gleichzeitig aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse zu adressieren.

Was wird gefördert: Projektumfang und Themenbereiche

Das Innovationslabor fördert Projekte, die innovative digitale Werkzeuge und Lösungen entwickeln, die in einer Vielzahl von Kreativ- und Kulturindustrien anwendbar sind. Die unterstützten Aktivitäten konzentrieren sich auf die Förderung von Innovation, die Stärkung der Zusammenarbeit und die Verbesserung der Reichweite europäischer Inhalte, wobei ein Schwerpunkt auf Projekten in ihren Entwicklungs- und Markteinführungsphasen liegt.

Art und Umfang der Förderung

Das Innovationslabor bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Projekte, die seinen Zielen entsprechen, mit einem festgelegten maximalen Förderbetrag pro Projekt. Das für diesen Aufruf bereitgestellte Gesamtbudget unterstreicht das Engagement des Programms, zahlreiche innovative Initiativen in der europäischen Kreativ- und Kulturlandschaft zu unterstützen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller für das Innovationslabor unterlagen spezifischen Bedingungen hinsichtlich Förderfähigkeit, Antragsstellung und Projektumsetzung, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf sektorübergreifender Zusammenarbeit und der Einhaltung umfassenderer EU-Prinzipien lag.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Innovationslabor folgte einem strukturierten Zeitplan, der eine einstufige Einreichung und ein klares Evaluierungs- und Zuwendungsvereinbarungsverfahren umfasste, um Transparenz und eine zeitnahe Kommunikation mit den Antragstellern zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Das Innovationslabor operiert unter dem grundlegenden Rechtsrahmen des Programms Kreatives Europa, wobei spezifische Aufrufinformationen und Förderbedingungen durch offizielle EU-Dokumente weiter definiert werden, die alle zur Transparenz und Orientierung öffentlich zugänglich sind.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

6.398.625,54 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, EFTA-/EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen), Beitrittsländer, Kandidatenländer, potenzielle Kandidatenländer und Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die Abkommen zur Teilnahme am Programm Kreatives Europa unterzeichnet haben. Dies umfasst spezifisch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Armenien, Georgien, Moldawien, Ukraine und Tunesien.

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur- und Kreativsektoren, audiovisueller Sektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission (im Rahmen des Programms Kreatives Europa)

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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