Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Die Richtlinie zur Klimafolgenanpassung (KA-RL) fördert in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen. Sie unterstützt sowohl investive als auch nicht-investive Vorhaben, teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027, um natürliche, gesellschaftliche und ökonomische Systeme anzupassen.

Wer wird gefördert?

Diese Sektion beschreibt, welche Antragsteller für eine Förderung im Rahmen der Klimaanpassungsrichtlinie NRW infrage kommen. Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Akteuren in Nordrhein-Westfalen, die sich den Herausforderungen des Klimawandels stellen möchten. Ziel ist die Stärkung der Anpassungsfähigkeit und Resilienz von Systemen und Gemeinschaften gegenüber Klimafolgen auf lokaler und regionaler Ebene.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Vorhaben und thematischen Schwerpunkte der Klimaanpassungsrichtlinie NRW. Es werden sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen unterstützt, die auf die Anpassung an den Klimawandel und die Prävention von Risiken abzielen. Der Fokus liegt auf konkreten Schritten zur Klimaresilienz und zur Bewältigung von Naturgefahren.

Art und Umfang der Förderung

Die Klimaanpassungsrichtlinie NRW bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Antragstellers und der spezifischen Voraussetzungen des Vorhabens, wobei hohe Förderquoten für gemeinwohlorientierte Projekte und Unternehmen ermöglicht werden. Es gibt zudem Mindestbeträge für Anträge und Gesamtausgaben.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für die Gewährung einer Förderung im Rahmen der Klimaanpassungsrichtlinie NRW müssen Antragsteller eine Reihe spezifischer Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen. Diese umfassen Kriterien bezüglich der Projektinhalte, der finanziellen Sicherstellung, des Antragszeitpunkts sowie der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Besondere Beachtung gilt zudem den Auswahlkriterien des EFRE/JTF-Programms bei kofinanzierten Vorhaben.

Antragsverfahren

Die Beantragung der Zuwendungen im Rahmen der Klimaanpassungsrichtlinie NRW erfolgt in der Regel schriftlich und ist an bestimmte Fristen gebunden, insbesondere bei themenorientierten Förderaufrufen. Die zuständigen Bezirksregierungen sind für die Bewilligung und Abwicklung zuständig, wobei Transparenz und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben eine zentrale Rolle spielen.

Rechtliche Grundlagen

Dieser Abschnitt legt die rechtliche Basis der Klimaanpassungsrichtlinie NRW dar und identifiziert die wesentlichen Vorschriften, die deren Anwendung und Steuerung bestimmen. Die Richtlinie basiert auf Landes- und EU-Haushalts- sowie Beihilferechtsvorschriften und integriert spezifische Regelwerke für die Nutzung von EU-Fördermitteln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Natürliche, gesellschaftliche und ökonomische Systeme; Boden- und Flächenschutz; Biodiversität; Umweltgerechtigkeit; menschliche Gesundheit und Wohlbefinden

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung

Zusätzliche Partner:

EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027, EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW

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