Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit den „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)“ naturbasierte Vorhaben in besiedelten Gebieten zur Stärkung der heimischen Biodiversität und von Ökosystemen. Es werden Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung und Entwicklung grüner Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen gewährt. Das Programm trägt zur Klimaanpassung und Umweltbildung bei.

Wer wird gefördert

Diese Sektion erläutert die für die Förderung unter den „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)“ berechtigten Entitäten, vorrangig staatliche und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Zudem werden die Programmziele zur Verbesserung der Biodiversität und der Ökosystemleistungen in der Region detailliert.

Was wird gefördert

Das Programm „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)“ fördert vielfältige naturbasierte Maßnahmen zur Stärkung von Biodiversität und Ökosystemen, einschließlich der Schaffung und Entwicklung von Grünflächen, der ökologischen Optimierung von Gewässern und der Erstellung strategischer Konzepte. Es werden spezifische Projektphasen und zugehörige Kostenkategorien berücksichtigt, während bestimmte Ausgaben ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)“ bieten Zuschüsse als Projektförderung an, mit Fördersätzen von 80% bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung hängt von der Art des Antragstellers ab, wobei spezifische Bagatellgrenzen und maximale Laufzeiten bis Ende 2029 zu beachten sind.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller unter den „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)“ müssen verschiedene Auflagen erfüllen, darunter die langfristige Sicherung des Zuwendungszwecks, die Beachtung spezifischer Leitfäden und die Einhaltung von EU-Beihilferegelungen. Es gibt zudem detaillierte Vorgaben zu Budgetstrukturen, Zweckbindungsfristen für Investitionen und Pflegeverpflichtungen für geförderte Maßnahmen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für die „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)“ erfolgt über die zuständigen Bezirksregierungen, wobei für EU-kofinanzierte Projekte das EFRE.NRW.online-Portal genutzt werden kann. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Ermessen der Behörde unter Berücksichtigung spezifischer Kriterien.

Rechtsgrundlage

Die „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)“ basieren auf einem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Richtlinien werden durch verschiedene Haushalts- und Beihilferegelungen ergänzt und bei EU-Kofinanzierung durch spezifische EU-Vorschriften und die EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW überlagert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80-90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Umwelt- & Naturschutz, Infrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zusätzliche Partner:

EFRE/JTF-Programm NRW

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