Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR
Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen bei der Umsetzung strategischer und investiver Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Das Programm KommKlimaFöR bietet Zuschüsse für vielfältige Maßnahmen, von Energiemanagementsystemen bis hin zur Sanierung öffentlicher Beleuchtung, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.
Wer wird gefördert
Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen in Bayern sowie Partner der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsvorhaben. Die Förderung zielt darauf ab, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen zu verstärken und die Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermöglichen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) unterstützt sowohl strategische als auch investive Vorhaben in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung. Dies umfasst Konzepte wie Energiemanagement und Mobilitätsstudien sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Treibhausgasreduktion und zur Klimaanpassung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Vorhaben und der Region ab, mit Fördersätzen von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximalen Zuwendungen von bis zu 500.000 Euro pro Vorhaben. Eine Kombinierung mit Bundes- und EU-Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung von Projekten im Rahmen der KommKlimaFöR gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung von Zweckbindungsfristen für Anlagegüter und die Vorlage fachtechnischer Bescheinigungen. Auch Beihilfevorschriften, wie die De-minimis-Regelung, sind zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag für die KommKlimaFöR muss vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung in Bayern eingereicht werden. Das Bewilligungsverfahren umfasst die Prüfung der Voraussetzungen durch die Bewilligungsbehörde und die Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nachweise über die Verwendung der Mittel sind fristgerecht zu erbringen.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage für die Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) bilden die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 2. Dezember 2022. Die Förderung orientiert sich an verfassungsrechtlichen Aufgaben zum Klimaschutz und folgt den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Partner der Bayerischen Klima-Allianz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Bayern
Zusätzliche Partner:
Bayerische Klima-Allianz
Website: