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Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Der Freistaat Bayern bietet kommunalen Gebietskörperschaften und Unternehmen Zuschüsse für Studien zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien. Das Programm unterstützt die Erstellung von Energiekonzepten, Energienutzungsplänen sowie die begleitende Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Freistaats Bayern richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern. Es zielt darauf ab, diese Akteure bei der Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung durch die Durchführung relevanter Studien zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Studien, die sich auf Energieeffizienzsteigerung, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien konzentrieren. Dazu gehören kommunale und interkommunale Energienutzungspläne, Umsetzungsbegleitungen und liegenschaftsbezogene Energiekonzepte.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Förderquoten variieren je nach Art des Vorhabens und des Antragstellers, wobei auch Boni für interkommunale Projekte oder KMU möglich sind. Es gibt spezifische Höchstsummen für verschiedene Konzeptarten.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für die Förderung müssen verschiedene rechtliche, administrative und inhaltliche Bedingungen erfüllt sein. Dies umfasst die Lokalisierung der Projekte in Bayern, die Beachtung spezifischer inhaltlicher Anforderungen an die Studien sowie die Einhaltung von EU-Beihilferegeln und Vergabegrundsätzen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor dem Beginn des Vorhabens beim beauftragten Projektträger Bayern eingereicht werden. Für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit ist ein elektronisches Antragsverfahren vorgesehen, während andere Antragsteller auch Formblätter nutzen können.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Förderprogramms bilden die spezifischen Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, ergänzt durch haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaats Bayern und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von: Projektträger Bayern, Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Website: Projektträger Bayern, Bayern Innovativ GmbH