Bekämpfung von Energiearmut und Anfälligkeit in Haushalten in Europa

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm LIFE-2023-CET-ENERPOV befasst sich mit dem kritischen Thema der Energiearmut und Anfälligkeit von Haushalten in ganz Europa. Ziel dieser Initiative ist es, die Energiekosten für gefährdete Haushalte zu senken und deren Lebensbedingungen durch die Förderung von Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energielösungen zu verbessern. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es koordinierte, ganzheitliche Anstrengungen über verschiedene Regierungsebenen und Sektoren hinweg fördert, um eine sozial gerechte und inklusive Energiewende zu gewährleisten.

Wer wird gefördert

Das Programm 'Bekämpfung von Energiearmut und Anfälligkeit in Haushalten in Europa' richtet sich speziell an gefährdete Haushalte in der gesamten Europäischen Union. Es erfordert die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Organisationen, um Energiearmut zu bekämpfen und nachhaltige Energielösungen umzusetzen. Hauptziel des Programms ist es, die Lebensbedingungen zu verbessern und die Energiebelastung für diejenigen zu reduzieren, die am stärksten von hohen Energiekosten betroffen sind.

Was wird gefördert

Das Programm 'Bekämpfung von Energiearmut und Anfälligkeit in Haushalten in Europa' unterstützt Maßnahmen, die sich auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien konzentrieren, speziell ausgerichtet auf gefährdete Haushalte und Mehrfamilienhäuser. Obwohl das Programm in der Regel keine direkten großflächigen Renovierungs- oder Infrastrukturprojekte finanziert, betont es Aktivitäten, die Kapazitäten aufbauen, langfristige Strategien entwickeln und die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen erleichtern.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm 'Bekämpfung von Energiearmut und Anfälligkeit in Haushalten in Europa' bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Projekte werden voraussichtlich in einen spezifischen Förderbereich fallen, und das Programm bietet eine hohe Kofinanzierungsrate, um die Wirkung zu maximieren.

Bedingungen und Voraussetzungen

Die Teilnahme am Programm 'Bekämpfung von Energiearmut und Anfälligkeit in Haushalten in Europa' unterliegt spezifischen Regeln bezüglich der Antragsstruktur, der förderfähigen Länder und der Zusammensetzung der Antragstellerkonsortien. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist für eine erfolgreiche Beteiligung unerlässlich.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Programm 'Bekämpfung von Energiearmut und Anfälligkeit in Haushalten in Europa' folgte einem strukturierten Ablauf mit klaren Richtlinien für Einreichung und Bewertung, wobei den Antragstellern Unterstützung zur Verfügung stand.

Rechtsgrundlage

Das Programm 'Bekämpfung von Energiearmut und Anfälligkeit in Haushalten in Europa' ist fest in etablierten Rechtsrahmen und Politikdokumenten der Europäischen Union verankert, was seine Legitimität und seine operationellen Parameter sicherstellt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500.000 EUR bis 2.000.000 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget des Aufrufs: 99.000.000 EUR; Spezifisches Themenbudget: 6.000.000 EUR

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (umfasst EU-Mitgliedstaaten und andere förderfähige Länder, wie im Aufrufdokument angegeben)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gefährdete Haushalte, energiearme Haushalte

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

CINEA (Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt)

Zusätzliche Partner:

Lokale Behörden, Verbraucher- oder Sozialorganisationen, Energieunternehmen, Gesundheitsdienstleister, Hausbesitzer- oder Mieterverbände, Gemeinschaften für erneuerbare Energien, Bürgerenergiegemeinschaften.

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