MEDIA 360°

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die Maßnahme MEDIA 360°, Teil des Programms Kreatives Europa, zielt darauf ab, die Entwicklung wichtiger audiovisueller Knotenpunkte in ganz Europa zu fördern. Diese Förderinitiative unterstützt strategische Aktivitäten, die die Schaffung, Förderung und Verbreitung europäischer Inhalte verbessern und gleichzeitig die Einführung neuer Technologien und Geschäftsmodelle im audiovisuellen und Gaming-Sektor vorantreiben. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine ganzheitliche Wirkung über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg fördert, von der Talententwicklung bis hin zu internationalen Koproduktionen und privaten Investitionen.

Wer wird durch MEDIA 360° gefördert

Das MEDIA 360°-Programm richtet sich an juristische Personen aus teilnehmenden Ländern des Programms Kreatives Europa, um die europäische audiovisuelle und Gaming-Industrie zu stärken. Sein Kernziel ist es, durch strategische Aktivitäten, die die gesamte Wertschöpfungskette umfassen, wichtige audiovisuelle Knotenpunkte zu entwickeln und so Talente, Innovation und globale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Was wird durch MEDIA 360° gefördert

Das MEDIA 360°-Programm unterstützt ein breites Spektrum von Aktivitäten innerhalb der audiovisuellen und Gaming-Industrie, wobei der Schwerpunkt auf Kompetenzentwicklung, Marktzugang, internationalen Koproduktionen und Innovation liegt. Es definiert spezifische förderfähige und ausgeschlossene Kosten und betont Aktivitäten, die die Verbreitung europäischer Inhalte und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche verbessern.

Art und Umfang der MEDIA 360°-Förderung

Der MEDIA 360°-Zuschuss bietet 21.000.000 EUR an budgetbasierter Finanzierung und deckt 70 % der förderfähigen Kosten ab. Projekte haben typischerweise eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten, mit der Möglichkeit von Verlängerungen.

Bedingungen und Anforderungen für MEDIA 360°

Antragsteller für MEDIA 360° müssen strenge Einreichungsrichtlinien einhalten, einschließlich elektronischer Einreichung und Seitenbegrenzungen, und die ethische Compliance gewährleisten. Konsortialprojekte werden gefördert, mit spezifischen Anforderungen an die grenzüberschreitende Beteiligung. Obwohl keine De-minimis-Regel erwähnt wird, gelten eine Non-Profit-Regel und strenge Anti-Kumulationsbestimmungen. Die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit wird bewertet, und transparente Strategien für Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichgewicht und Inklusion sind obligatorisch.

MEDIA 360° Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für MEDIA 360° ist vollständig elektronisch und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und fristgerechte Einreichung. Die Evaluierung ist ein einstufiger, expertengeführter Prozess, der sich auf Relevanz, Qualität, Management und Verbreitung konzentriert, mit klaren Zeitplänen für Kommunikation und Unterzeichnung der Fördervereinbarung.

Rechtsgrundlage von MEDIA 360°

Das MEDIA 360°-Programm ist fest im Recht der Europäischen Union verankert, wobei seine primäre Ermächtigung aus der Verordnung (EU) 2021/818 über das Programm Kreatives Europa stammt. Sein Betrieb wird ferner durch die übergeordnete EU-Finanzverordnung und spezifische jährliche Arbeitsprogramme geleitet, die eine robuste Governance und Rechenschaftspflicht gewährleisten.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

21.000.000,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

09.01.2025

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Teilnehmende Länder des Programms Kreatives Europa, einschließlich EU-Mitgliedstaaten, Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Länder, die mit dem Programm Kreatives Europa assoziiert sind oder Verhandlungen über eine Assoziierung führen. Ein wesentlicher Teil der Teilnehmer muss aus einem anderen am MEDIA-Programm teilnehmenden Land stammen als dem Land des Antragstellers. Stipendien werden für Teilnehmer aus Ländern mit geringer Kapazität (Gruppe A und Gruppe B) oder Ländern, die keine ähnlichen Ausbildungen anbieten, oder für Personen mit nachgewiesenem finanziellem Bedarf bereitgestellt.

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Audiovisueller Sektor, Gaming-Industrie, Kultur- und Kreativsektoren

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Angewandte Forschung, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Union

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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