Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände sowie privatrechtliche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung bei der Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse. Mit den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) können Zuschüsse für investive Maßnahmen an verkehrswichtigen Straßen sowie für spezifische Infrastrukturprojekte wie Verkehrsleitsysteme oder Rad- und Gehwege beantragt werden. Das Programm zielte darauf ab, einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten und den Verkehrsfluss zu optimieren.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung
Das Förderprogramm richtet sich an kommunale Körperschaften und bestimmte privatrechtliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse durch Maßnahmen, die einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr gewährleisten und den Verkehrsfluss optimieren.
Was wird gefördert: Arten und Umfang der Maßnahmen
Gefördert werden investive Maßnahmen an Straßen in kommunaler Baulast, die auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse abzielen. Dies umfasst Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung von verkehrswichtigen Straßen sowie spezifische Infrastrukturprojekte wie Verkehrsleitsysteme oder Rad- und Gehwege.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, primär durch Anteilsfinanzierung, wobei in Ausnahmefällen eine Festbetragsfinanzierung möglich ist. Die Fördersätze können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Es gelten zudem spezifische Bagatellgrenzen je nach Art der Maßnahme.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Durchführung der Projekte sind verschiedene rechtliche und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören die Vorlage spezifischer Unterlagen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und das Vorhandensein des Baurechts. Zudem sind bestimmte Auflagen zur Budgetführung und bei Planungsänderungen zu beachten.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt
Das Antragsverfahren beginnt mit einer Anmeldung des Vorhabens, gefolgt von einer Programmplanung und der Einreichung eines detaillierten Finanzierungsantrags. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung. Die Auszahlung der Mittel und der Nachweis der Verwendung sind ebenfalls klar geregelt.
Rechtliche Grundlagen des Förderprogramms
Die Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau basieren auf einem Runderlass des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie integrieren verschiedene bundes- und landesrechtliche Bestimmungen, die die Finanzierung und Durchführung der Straßenbaumaßnahmen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
höchstens 80 Prozent
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Infrastruktur, Mobilität, Öffentlicher Personennahverkehr
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen