Quanten-Chip-Technologie für Stabilitätspiloten

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Quanten-Chip-Technologie für Stabilitätspiloten“ zielt darauf ab, durch Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen (FPAs) stabile, langfristige Partnerschaften für die Entwicklung und den Einsatz innovativer Quanten-Chip-Pilotlinien aufzubauen. Es fördert gezielt die Weiterentwicklung von Quantentechnologien innerhalb der EU, unterstützt ein integratives Ökosystem und stellt sicher, dass alles generierte geistige Eigentum in der EU verbleibt. Diese Initiative unterstützt modernste F&I zur Förderung der Industrialisierung in den Bereichen Quantencomputing, -kommunikation, -simulation und -sensorik.

Wer wird für Quanten-Chip-Technologie gefördert

Dieses Programm richtet sich an Konsortien aus Industrie, Forschungseinrichtungen und Institutionen in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Israel zur Entwicklung von Quanten-Chip-Technologien. Das Hauptziel ist der Aufbau stabiler, langfristiger Partnerschaften für F&I-Initiativen, die auf die Entwicklung und den Einsatz von Pilotlinien für innovative Quantenchips abzielen, um sicherzustellen, dass Technologie und geistiges Eigentum innerhalb der EU verbleiben.

Was wird im Bereich Quanten-Chip-Technologie gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt die Entwicklung innovativer Quanten-Chip-Technologien, wobei der Fokus auf skalierbaren Produktionsprozessen, der Integration mit Design-Plattformen und der Verbesserung der Fertigungsreife liegt. Projekte sollten darauf abzielen, Technologie-Reifegrade (TRL) von 6 bis 8 zu erreichen, mit Aktivitäten, die von angewandter Forschung bis zur Industrialisierung reichen.

Art und Umfang der Quantenförderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung durch Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen (FPAs), gefolgt von spezifischen Zuschussabkommen (SGAs), die als Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) oder Innovationsmaßnahmen (IA) umgesetzt werden. Spezifische Details zu Förderhöhen, Sätzen oder Projektlaufzeiten sind in den sofort verfügbaren Informationen nicht enthalten; hierfür ist ein Verweis auf die detaillierten Anhänge des mehrjährigen Arbeitsprogramms des Chips JU erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen für Quantenprojekte

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Einreichung von Vorschlägen, förderfähigen Ländern, finanziellen und operativen Kapazitäten sowie des Managements von geistigem Eigentum einhalten. Eine Konsortiumsstruktur ist obligatorisch, und das gesamte generierte geistige Eigentum muss innerhalb der EU verbleiben. Detaillierte Bedingungen sind im mehrjährigen Arbeitsprogramm des Chips JU und den allgemeinen Anhängen des HE-Arbeitsprogramms dargelegt.

Antragsverfahren für Quanten-Chip-Pilotlinien

Das Antragsverfahren umfasst die Erstellung eines Vorschlags auf der Grundlage spezifischer Richtlinien und dessen Einreichung über das dafür vorgesehene System. Die Bewertungs- und Vergabeprozesse, einschließlich der Kriterien und Zeitpläne, sind in ergänzenden Dokumenten detailliert beschrieben.

Rechtsgrundlage des Quanten-Chip-Förderprogramms

Dieses Förderprogramm ist primär durch das Rahmenprogramm 2021/695 und den Beschluss des spezifischen Programms 2021/764 autorisiert und operiert im weiteren Rahmen von Horizon Europe. Zusätzliche maßgebliche Vorschriften, wie die EU-Finanzverordnung 2018/1046, und spezifische Bedingungen, die im mehrjährigen Arbeitsprogramm des Chips JU detailliert sind, definieren dessen Umsetzung weiter.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Israel

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Länderübergreifend

Finanzierende Stelle:

Chips JU

Verwaltet von:

Chips JU

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