Quantenchip-Technologie für hochwertige Fallenionen-Pilotlinie
Die Pilotlinie für Quantenchip-Technologie für hochwertige Fallenionen ist eine Horizon Europe Initiative, die darauf abzielt, eine skalierbare Produktionsinfrastruktur für Quantencomputer-Prozessoren mit eingeschlossenen Ionen in ganz Europa zu entwickeln. Dieses Programm vollzieht den Übergang von manuellen zu automatisierten Fertigungsprozessen und fördert stabile, langfristige Partnerschaften durch ein Rahmenpartnerschaftsabkommen (FPA) zwischen Chips JU und kooperierenden Konsortien. Ihr Kernzweck ist die Förderung der Entwicklung und des Einsatzes innovativer Quantenchips, wobei sichergestellt wird, dass das gesamte generierte geistige Eigentum innerhalb der EU verbleibt.
Wer wird für Quantenchip-Technologie gefördert
Das Programm zielt darauf ab, langfristige Partnerschaften mit Konsortien aus Industrie, Forschungseinrichtungen, Universitäten und FTOs in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Israel aufzubauen. Sein Hauptziel ist die Entwicklung einer skalierbaren Produktionsinfrastruktur für Quantencomputer-Prozessoren mit eingeschlossenen Ionen in Europa, im Einklang mit strategischen F&I-Initiativen im Bereich der Quantentechnologien.
Welche Projekte der Quantenchip-Technologie werden gefördert
Diese Förderung unterstützt Projekte im Bereich der Quantenchip-Technologie für hochwertige Fallenionen, die verschiedene Phasen von der angewandten Forschung bis zur Kommerzialisierung umfassen. Schlüsselbereiche sind Mikroelektronik, Photonik und fortgeschrittene Quantenanwendungen, mit starkem Schwerpunkt auf skalierbarer Produktion und Industrialisierung.
Art und Umfang der Finanzierung für Quantenchip-Projekte
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung durch Rahmenpartnerschaftsabkommen (FPAs), die zu spezifischen Förderverträgen (SGAs) führen, welche als Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) oder Innovationsmaßnahmen (IA) strukturiert werden können, mit Fokus auf die Weiterentwicklung der Quantenchip-Technologie.
Bedingungen und Anforderungen für Anträge zur Quantenchip-Technologie
Antragsteller müssen die umfassenden Bedingungen einhalten, die im Mehrjährigen Arbeitsprogramm der Chips JU festgelegt sind, darunter Zulässigkeit, Förderfähigkeit, finanzielle und operative Leistungsfähigkeit, Ausschlusskriterien, Evaluierungsprozesse sowie die rechtliche und finanzielle Gestaltung der Zuschüsse. Der Schwerpunkt liegt auf konsortienbasierten Anträgen und einem robusten IP-Management, um geistiges Eigentum innerhalb der EU zu halten.
Antragsverfahren für Quantenchip-Förderung
Der Antrag für dieses Programm folgt einem strukturierten Prozess, wobei die Vorschläge anhand der im Mehrjährigen Arbeitsprogramm der Chips JU dargelegten Kriterien bewertet werden. Die Einreichungssitzung ist nun verfügbar, mit einer spezifischen Frist für Vorschläge.
Rechtsgrundlage des Quantenchip-Programms
Dieses Förderprogramm operiert unter dem umfassenden Rechtsrahmen von Horizon Europe, insbesondere dem Mehrjährigen Arbeitsprogramm der Gemeinsamen Unternehmung Chips. Schlüsselverordnungen gewährleisten die Einhaltung der EU-Finanzvorschriften und wahren das Mandat des Programms, die Entwicklung der Quantenchip-Technologie innerhalb des europäischen Ökosystems zu fördern.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Israel
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Chips JU
Verwaltet von:
Chips JU
Website: