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Startkapital-Programm des Saarlandes
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Startkapital-Programm des Saarlandes bietet Existenzgründern und jungen Unternehmen zinsgünstige Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel. Es fördert die Selbstständigkeit in der gewerblichen Wirtschaft und den Freien Berufen im Saarland und kann unter bestimmten Bedingungen auch in einen Zuschuss umgewandelt werden, insbesondere bei der Schaffung von Arbeitsplätzen. Dies macht es zu einem wichtigen Instrument zur Stärkung des Mittelstandes und zur Wirtschaftsförderung in der Region.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung des Startkapital-Programms

Das Startkapital-Programm des Saarlandes richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit. Die Förderung zielt darauf ab, die Wirtschaftsstruktur im Saarland zu verbessern und den Mittelstand zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung von Gründungen in der gewerblichen Wirtschaft und den Freien Berufen, mit spezifischen Bedingungen für nebenberuflich Tätige und Frauen nach Erziehungszeiten.

Was wird gefördert: Investitionen und Betriebsmittel für Existenzgründer

Das Startkapital-Programm des Saarlandes unterstützt Existenzgründer und junge Unternehmen bei der Finanzierung notwendiger Investitionen und Betriebsmittel. Es werden keine spezifischen Sektoren priorisiert, abgesehen von der Ausnahme des Gaststättengewerbes. Die Förderung ist auf Projekte in den frühen Phasen der Unternehmensentwicklung zugeschnitten.

Art und Umfang der Finanzierung: Darlehen und Zuschüsse im Saarland

Das Startkapital-Programm des Saarlandes bietet finanzielle Unterstützung in Form von zinsgünstigen Darlehen, die durch eine Landesbürgschaft abgesichert sind. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Zinszuschüsse und sogar ein Tilgungszuschuss gewährt werden, der einen Teil des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umwandelt.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Rahmenbedingungen

Das Startkapital-Programm des Saarlandes unterliegt verschiedenen rechtlichen und administrativen Bedingungen, die von Antragstellern zu erfüllen sind. Dazu gehören spezifische Anforderungen an das Unternehmenskonzept und die Qualifikation, die Beachtung von De-minimis-Regeln sowie Regelungen zur Absicherung und Mittelverwendung.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Startkapital-Förderung

Der Antrag auf das Startkapital-Programm des Saarlandes erfolgt in der Regel über die Hausbank und wird an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) weitergeleitet. Es sind spezifische Unterlagen einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung und Prüfung des Vorhabens zu gewährleisten. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach Prüfung der eingereichten Konzepte und Qualifikationsnachweise.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Startkapital-Programms

Das Startkapital-Programm des Saarlandes basiert auf spezifischen Richtlinien und Gesetzen, die seine Legitimität und Funktionsweise definieren. Es wird durch das saarländische Mittelstandsförderungsgesetz und die Landeshaushaltsordnung geregelt und unterliegt zudem europäischen Beihilferegeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

25.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Germany)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Verwaltet von: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Website: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)