Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) unterstützt Existenzgründer, Freiberufler und kleine bis mittlere Unternehmen (KMU) im Saarland. Es bietet zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, um den Strukturwandel voranzutreiben und Arbeitsplätze zu sichern. Das Programm zeichnet sich durch seine Fokussierung auf die regionale Wirtschaftsförderung und die Sicherung des Fachkräftebedarfs aus.

Wer wird gefördert?

Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland richtet sich an Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Saarland. Ziel ist die Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln zur Stärkung der saarländischen Wirtschaft, Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Verbesserung der Ausbildungssituation.

Was wird gefördert?

Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland finanziert Investitionen und Betriebsmittel für Gründungen, Festigungen und Übernahmen im Saarland. Es unterstützt den Erwerb von Sachanlagen, immateriellen Vermögensgegenständen wie Patentrechten und Know-how, sowie Kosten für Fachkräftegewinnung und -ausbildung. Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und reine Finanzinvestitionen.

Art und Umfang der Förderung

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland bietet Darlehen mit Zinszuschüssen an. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 2 Millionen Euro und kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken. Die Laufzeiten der Darlehen variieren je nach Verwendungszweck von 2 bis 20 Jahren, mit tilgungsfreien Anlaufjahren.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung gelten spezifische Bedingungen für Antragsteller, einschließlich fachlicher Qualifikation und kaufmännischen Kenntnissen. Die Förderung ist an die Einhaltung von EU-Beihilferegeln gebunden, insbesondere der De-minimis-Verordnung und AGVO, die die Kumulierung mit anderen Förderungen regeln und bestimmte Unternehmen ausschließen. Sicherheiten sind banküblich zu stellen, und die Mittelverwendung ist nachzuweisen.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland wird über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut der Wahl eingereicht. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Das antragstellende Kreditinstitut leitet den vollständig ausgefüllten Antrag digital oder beleghaft an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) weiter.

Rechtsgrundlage

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland basiert auf der "Richtlinie für die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – Saarland (GuW - Saarland)". Sie unterliegt zudem der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung der EU, sowie den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) des Saarlandes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Förderung durch indirekte Mittelverwaltung

Region

Region:

Saarland (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Produktentwicklung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Verwaltet von:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

Zusätzliche Partner:

KfW, Bürgschaftsbank Saarland GmbH

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