Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
Der Freistaat Thüringen bietet mit diesem Programm finanzielle Unterstützung für zeitgenössische künstlerische und kulturelle Projekte sowie für herausragende künstlerische Einzelleistungen in Form von Stipendien an. Ziel ist es, die freie Entfaltung und Vielfalt von Kunst und Kultur in Thüringen zu fördern und neue Ausdrucksformen zu ermöglichen. Das Programm zeichnet sich durch seine klare regionale Ausrichtung und die Unterstützung sowohl von Projekten als auch individuellen künstlerischen Leistungen aus.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie an freie Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohnsitz, Sitz oder Schaffensschwerpunkt in Thüringen haben oder deren Projekte einen besonderen Bezug zum Freistaat aufweisen. Ziel ist es, die freie Entfaltung zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen zu ermöglichen und deren Vielfalt zu stärken.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl zeitgenössischer Kunst- und Kulturprojekte in Thüringen sowie Stipendien für herausragende künstlerische Einzelleistungen. Die Förderung erstreckt sich über die Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film und Literatur. Dabei werden spezifische Projektarten und Kostenkategorien berücksichtigt, während kommerzielle oder rein investive Vorhaben ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als Stipendium. Während Projektzuschüsse vom jeweiligen Vorhaben abhängen, bieten Stipendien eine feste monatliche Unterstützung für einen bestimmten Zeitraum. Das Programm berücksichtigt dabei auch die Möglichkeit einer Teil- oder Vollfinanzierung sowie die Einbeziehung anderer Finanzierungsquellen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte umfassen. Dazu gehören Anforderungen an den Projektstart, die Finanzierungsplanung und die Einhaltung von Beihilferegelungen. Zudem ist die Sichtbarkeit der Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen sicherzustellen.
Antragsverfahren
Der Antrag für Projektförderung und Stipendien muss fristgerecht und unter Verwendung der von der Kulturstiftung bereitgestellten Online-Formulare eingereicht werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt durch die Stiftungsgremien auf Empfehlung von Kuratorium oder Fachjury. Nach der Bewilligung sind Verwendungsnachweise zu erbringen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur. Diese Richtlinie ist eingebettet in übergeordnete Landesgesetze und EU-Verordnungen, die den Rahmen für die Vergabe von Zuwendungen und Beihilfen bilden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
12.000,00 €
Einsendeschluss:
15.10.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Verwaltet von:
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen