Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert Kunst und Kultur sowie Projekte im musealen Bereich. Dieses Programm unterstützt Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und der künstlerischen interkulturellen Begegnung in Sachsen. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für ihre Initiativen erhalten.

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit dieser Richtlinie sowohl Institutionen im Bereich Kunst und Kultur als auch spezifische Projekte im musealen Bereich. Antragsberechtigt sind dabei vorrangig nichtstaatliche Einrichtungen und Verbände, die maßgeblich zur kulturellen Vielfalt Sachsens beitragen und bestimmte ethische sowie fachliche Standards einhalten.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt zwei Hauptbereiche: die institutionelle Förderung von Kunst- und Kultureinrichtungen sowie die Projektförderung im musealen Bereich. Gefördert werden dabei sowohl laufende Aufgaben als auch spezifische Vorhaben zur Bestandsentwicklung, Erschließung und Präsentation von Museumsgut.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und dient der Teilfinanzierung von Vorhaben. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Förderart, wobei Eigenmittel in unterschiedlicher Höhe erforderlich sind. Für Projektförderungen gibt es keine Bagatellgrenze.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung gelten spezifische rechtliche, finanzielle und operative Bedingungen. Diese umfassen Einreichungsfristen, Eigenmittelverpflichtungen, die Einhaltung fachlicher Standards sowie Vorgaben zur Zugänglichkeit und zum Umgang mit geförderten Objekten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist formgebunden und erfordert die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Die Entscheidung über eine Zuwendung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde und richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K) des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen sowie spezifischen kulturrechtlichen Regelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 %

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.10.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Produktentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Verwaltet von:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden – Sächsische Landesstelle für Museumswesen

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