Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm fördert Maßnahmen zur Einführung CO2-armer Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen. Es unterstützt die Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen sowie entsprechende Modellprojekte, um Klima-, Umwelt- und Lärmschutz zu verbessern und den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe zu beschleunigen.

Wer wird gefördert: Antragsteller und Ziele

Diese Förderrichtlinie richtet sich an Träger der Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die von ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen in Thüringen. Das Hauptziel ist die Förderung von Maßnahmen zur Einführung CO2-armer Mobilität, um einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz zu leisten.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Sektoren

Das Programm unterstützt Investitionen in emissionsfreie Antriebslösungen im öffentlichen Personennahverkehr sowie vorbereitende Studien. Dies umfasst den Erwerb und die Nachrüstung von Fahrzeugen, den Aufbau von Lade- und Tankinfrastrukturen sowie die Umrüstung von Depots und Werkstätten. Zudem werden Machbarkeitsstudien und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte gefördert, die den Umstieg auf saubere Antriebe vorbereiten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Vorhaben zwischen 60 und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt Mindestbeträge für förderfähige Ausgaben, die je nach Projektart unterschiedlich sind.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderrichtlinie sieht spezifische Bedingungen für die Antragsstellung, die Projektdurchführung und die Einhaltung von Beihilferegelungen vor. Dazu gehören der Projektbeginn nach Bewilligung, die Nutzung erneuerbarer Energien für Ladeinfrastruktur und die Berücksichtigung von Klimaverträglichkeit und Barrierefreiheit. Die Einhaltung der De-minimis-Verordnung oder AGVO ist ebenso relevant wie die Berücksichtigung von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist elektronisch über das EFRE Portal 21-27 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einzureichen. Dabei sind bestimmte Fristen und Unterlagen, wie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Vergleichsangebote für Studien, zu beachten. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Rechtliche Grundlagen

Die Förderung basiert auf der Richtlinie zur Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs vom 5. Mai 2023. Sie ist zudem in europäische und nationale Verordnungen sowie Landesgesetze eingebettet, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen bilden. Dies sichert die Konformität mit Beihilferecht und Kohäsionspolitik.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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