Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Thüringen fördert mit der „ÖPNV-Unternehmensförderung“ Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ziel ist die Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie die Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen. Das Programm unterstützt Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen bei Neubau, Modernisierung und Erhalt von ÖPNV-Infrastruktur und -Fahrzeugen, oft kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen sowie deren Zusammenschlüsse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit und Umweltverträglichkeit des ÖPNV beitragen. Die Förderung zielt darauf ab, die Qualität des Nahverkehrsangebots im Freistaat nachhaltig zu sichern und zu modernisieren.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen

Das Programm unterstützt eine breite Palette von Investitionsvorhaben im ÖPNV, die auf die Modernisierung, den Ausbau und die ökologische Nachhaltigkeit abzielen. Dies umfasst sowohl infrastrukturelle Maßnahmen als auch die Beschaffung und Modernisierung von Fahrzeugen sowie Telematiksysteme, die die Nutzerfreundlichkeit und Effizienz steigern. Gefördert werden nur Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben 5.000 EUR übersteigen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung, wobei die Höhe des Zuschusses je nach Art des Vorhabens variiert. Eigenmittel des Antragstellers sind vorrangig einzusetzen. Die Richtlinie legt zudem die Förderhöhen und -raten für verschiedene Investitionskategorien fest.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die von der Notwendigkeit und Abstimmung des Vorhabens über technische und umweltbezogene Standards bis hin zu beihilferechtlichen Vorgaben reichen. Besonders wichtig sind die beihilferechtlichen Bestimmungen, die je nach Art der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung oder als De-minimis-Beihilfe variieren.

Antragsverfahren: Schritte und Zuständigkeiten

Das Antragsverfahren ist zweistufig und umfasst die Anmeldung des Vorhabens sowie die eigentliche Antragstellung. Die Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Bewilligung sind zwischen dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) und der Thüringer Aufbaubank (TAB) für EFRE-Vorhaben aufgeteilt. Das Verfahren wird durch spezifische Formulare und Fristen strukturiert.

Rechtsgrundlage und offizielle Dokumente

Die Förderrichtlinie für betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen bildet die zentrale rechtliche Grundlage des Programms. Sie wird ergänzt durch landes- und europäische Regelwerke, die die Vergabe und Verwaltung der Zuwendungen steuern. Diese Dokumente stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen der Förderung sicher.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben; bis zu 100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), Thüringer Aufbaubank (TAB)

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