Konsolidierungsfonds

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Der Thüringer Konsolidierungsfonds bietet KMU und Freien Berufen in Thüringen zinsgünstige Darlehen. Ziel ist die Stabilisierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität, insbesondere zur Bewältigung von Krisenauswirkungen.

Wer wird gefördert?

Der Thüringer Konsolidierungsfonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freie Berufe mit Sitz in Thüringen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. In Ausnahmefällen können auch große Unternehmen gefördert werden, sofern sie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen und positive Entwicklungschancen haben. Das Programm zielt darauf ab, den Bestand dieser Unternehmen dauerhaft zu sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, insbesondere bei akuter Liquiditätsproblematik.

Was wird gefördert?

Der Konsolidierungsfonds finanziert Maßnahmen zur Stabilisierung und Wiederherstellung der Rentabilität von Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Dies umfasst die Unterstützung von KMU des verarbeitenden Gewerbes und wirtschaftsnahen Freien Berufen.

Art und Umfang der Förderung

Der Thüringer Konsolidierungsfonds gewährt Darlehen als Festbetrags- oder Vollfinanzierung. Die maximale Darlehenshöhe beträgt in der Regel 2 Millionen Euro, mit unterschiedlichen Laufzeiten je nach Programmvariante und der Erfordernis eines Eigenbeitrags des Unternehmens.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung im Thüringer Konsolidierungsfonds gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Vorlage eines tragfähigen Konsolidierungsplans und beihilferechtliche Bestimmungen, insbesondere die De-minimis-Verordnung. Es müssen eigene Beiträge zur Konsolidierung erbracht werden und es bestehen Prüfungs- und Nachweispflichten.

Antragsverfahren

Anträge für den Thüringer Konsolidierungsfonds sind direkt bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen. Die benötigten Antragsunterlagen stehen online zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zum Thüringer Konsolidierungsfonds vom 11. November 2022 und ist in verschiedene haushalts- und verwaltungsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Thüringen eingebettet. Zudem unterliegt es den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere der De-minimis-Verordnung und dem Befristeten Krisenrahmen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.10.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Berufe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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