Konsolidierungsfonds
Der Thüringer Konsolidierungsfonds bietet KMU und Freien Berufen in Thüringen zinsgünstige Darlehen. Ziel ist die Stabilisierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität, insbesondere zur Bewältigung von Krisenauswirkungen.
Wer wird gefördert?
Der Thüringer Konsolidierungsfonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freie Berufe mit Sitz in Thüringen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. In Ausnahmefällen können auch große Unternehmen gefördert werden, sofern sie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen und positive Entwicklungschancen haben. Das Programm zielt darauf ab, den Bestand dieser Unternehmen dauerhaft zu sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, insbesondere bei akuter Liquiditätsproblematik.
Was wird gefördert?
Der Konsolidierungsfonds finanziert Maßnahmen zur Stabilisierung und Wiederherstellung der Rentabilität von Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Dies umfasst die Unterstützung von KMU des verarbeitenden Gewerbes und wirtschaftsnahen Freien Berufen.
Art und Umfang der Förderung
Der Thüringer Konsolidierungsfonds gewährt Darlehen als Festbetrags- oder Vollfinanzierung. Die maximale Darlehenshöhe beträgt in der Regel 2 Millionen Euro, mit unterschiedlichen Laufzeiten je nach Programmvariante und der Erfordernis eines Eigenbeitrags des Unternehmens.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung im Thüringer Konsolidierungsfonds gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Vorlage eines tragfähigen Konsolidierungsplans und beihilferechtliche Bestimmungen, insbesondere die De-minimis-Verordnung. Es müssen eigene Beiträge zur Konsolidierung erbracht werden und es bestehen Prüfungs- und Nachweispflichten.
Antragsverfahren
Anträge für den Thüringer Konsolidierungsfonds sind direkt bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen. Die benötigten Antragsunterlagen stehen online zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zum Thüringer Konsolidierungsfonds vom 11. November 2022 und ist in verschiedene haushalts- und verwaltungsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Thüringen eingebettet. Zudem unterliegt es den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere der De-minimis-Verordnung und dem Befristeten Krisenrahmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.10.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Berufe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: