Thüringer Mikrodarlehensprogramm
Das Thüringer Mikrodarlehensprogramm bietet Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründer, junge Unternehmen und Freiberufler im Freistaat Thüringen. Es unterstützt betriebsbedingte Ausgaben durch Darlehen und zielt darauf ab, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Region zu fördern. Das Programm ist auf kleine Darlehensvolumina spezialisiert und soll den Aufbau oder die Verbesserung einer Kreditbiographie unterstützen.
Wer wird gefördert?
Das Thüringer Mikrodarlehensprogramm richtet sich an Existenzgründer, junge Unternehmen und Freiberufler im Freistaat Thüringen. Ziel ist es, den Unternehmergeist zu fördern und durch die Unterstützung von Gründungsvorhaben und jungen Unternehmen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Region zu stärken.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert betriebsbedingte Ausgaben wie Investitionsvorhaben, Kosten für Auftragserledigungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Marktzugänge sowie die Anschaffung von Betriebsmitteln, Waren und Material. Es werden keine bereits bestehenden Darlehen refinanziert. Bestimmte Wirtschaftszweige sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Darlehen zwischen 5.000 EUR und 35.000 EUR, wobei ein Folgedarlehen bis zu 45.000 EUR betragen kann. Die Laufzeit beträgt bis zu sieben Jahre mit einer möglichen tilgungsfreien Phase von zwölf Monaten. Die Darlehen sind nicht besichert und werden ohne Bearbeitungsgebühren vollständig ausgezahlt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, darunter eine verpflichtende Beratung durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum. Das Programm unterliegt den De-minimis-Regelungen der EU und hat spezifische Voraussetzungen bezüglich des Projektbeginns und der finanziellen Situation des Antragstellers.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Thüringer Mikrodarlehen beginnt mit einer verpflichtenden Beratung durch ThEx Enterprise, gefolgt von der formgebundenen Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Nach Bewilligung und Abschluss des Darlehensvertrages erfolgt die Auszahlung, und die zweckentsprechende Verwendung muss durch einen Sachbericht und zahlenmäßigen Nachweis belegt werden.
Rechtsgrundlage und Regularien
Das Thüringer Mikrodarlehensprogramm basiert auf einer Richtlinie des Freistaates Thüringen vom 21. November 2022 und ist in verschiedenen landes- und europarechtlichen Bestimmungen verankert. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Ermessen der Thüringer Aufbaubank, und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000 EUR bis zu 45.000 EUR
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Thüringen (Germany)
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Zusätzliche Partner:
Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum – ThEx Enterprise
Website: