Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das BMBF-Programm 'Wege zur Innovation' unterstützt Akteure in Deutschland bei der Vorbereitung und Ausarbeitung von EU-Anträgen für Forschungsprojekte im Horizont Europa Cluster 3 'Zivile Sicherheit für die Gesellschaft'. Ziel ist es, die internationale Vernetzung und den Aufbau europäischer Konsortien zu fördern und den Zugang zur europäischen Forschungsförderung zu erleichtern.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an eine breite Palette deutscher Forschungseinrichtungen, Behörden und Unternehmen, die sich an europäischen Forschungsprojekten im Bereich zivile Sicherheit beteiligen möchten. Ziel ist die Stärkung deutscher Akteure in Horizont Europa, insbesondere durch die Förderung der internationalen Vernetzung und des Aufbaus von Konsortien.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Aktivitäten, die der Vorbereitung und Ausarbeitung von EU-Anträgen für Forschungsprojekte im Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa dienen. Dies umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Netzwerkarbeit und Antragserstellung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Deckung projektbezogener Kosten. Die Förderhöhe ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, und die Projekte haben eine definierte Laufzeit.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Programm gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich des Projektbezugs, der Antragsform und der Beihilferegelungen. Antragsteller müssen zudem die Ergebnisse ihrer Forschung öffentlich zugänglich machen und mögliche sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut und erfordert zunächst die Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag bei positiver Bewertung. Die Nutzung elektronischer Antragssysteme ist dabei verpflichtend.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie den EU-Vorschriften für De-minimis-Beihilfen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

120.000 €

Offen bis

Offen bis:

28.02.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

VDI Technologiezentrum GmbH

Zusätzliche Partner:

Nationale Kontaktstelle Sicherheit (NKS Sicherheit)

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