Soziale Wohnraumförderung – Eigentumsmaßnahmen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Die soziale Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein unterstützt Privatpersonen bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Ziel ist es, Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen sowie Alleinerziehende zu fördern, die sich auf dem freien Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können. Die Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen für Neubau, Ersterwerb oder die Anpassung bestehenden Wohneigentums.

Wer wird gefördert

Diese Fördermaßnahme richtet sich an Privatpersonen und Haushalte in Schleswig-Holstein, die selbstgenutztes Wohneigentum schaffen möchten. Besondere Berücksichtigung finden Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen oder Alleinerziehende, die sich am freien Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können.

Was wird gefördert

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Schaffung oder Anpassung von selbstgenutztem Wohneigentum, darunter Neubau, Ersterwerb und der Erwerb von Bestandsimmobilien. Auch der Ausbau oder die Erweiterung bestehenden Wohnraums zur Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung kann gefördert werden. Die Maßnahmen müssen der Bildung von selbstgenutztem Wohnraum dienen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Darlehen. Die Grundförderung beträgt 100.000 EUR, ergänzt durch mögliche Zusatzdarlehen für spezifische Bedarfe. Die Eigenleistung des Antragstellers ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung, und die Darlehenshöhe ist an die Gesamtkosten des Vorhabens gekoppelt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Gewährung der Förderung sind strenge Voraussetzungen bezüglich Einkommen, Projektbeginn und einzuhaltender energetischer Standards zu erfüllen. Die finanzielle Tragfähigkeit des Haushalts wird geprüft, und es sind Regelungen zur Eigenleistung sowie zur Sicherung der Darlehen zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die frühzeitige Einreichung bei der IB.SH unter Verwendung spezifischer Formulare. Nach Bewilligung erfolgen die Auszahlungen ratenweise, abhängig vom Baufortschritt. Die Verwendung der Fördermittel muss nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein, insbesondere für Eigentumsmaßnahmen, basiert auf den Wohnraumförderungsrichtlinien (WoFöRL). Diese Richtlinien sind durch verschiedene Gesetze und Verordnungen auf Landes- und europäischer Ebene legitimiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Amrum, Föhr, Helgoland, Pellworm, Sylt, Langeneß, Hooge, Gröde, Oland, Nordstrandischmoor, Süderoog)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Privatpersonen, Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen, Alleinerziehende

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zusätzliche Partner:

Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE//eV)

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