Soziale Wohnraumförderung – Eigentumsmaßnahmen
Die soziale Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein unterstützt Privatpersonen bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Ziel ist es, Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen sowie Alleinerziehende zu fördern, die sich auf dem freien Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können. Die Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen für Neubau, Ersterwerb oder die Anpassung bestehenden Wohneigentums.
Wer wird gefördert
Diese Fördermaßnahme richtet sich an Privatpersonen und Haushalte in Schleswig-Holstein, die selbstgenutztes Wohneigentum schaffen möchten. Besondere Berücksichtigung finden Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen oder Alleinerziehende, die sich am freien Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können.
Was wird gefördert
Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Schaffung oder Anpassung von selbstgenutztem Wohneigentum, darunter Neubau, Ersterwerb und der Erwerb von Bestandsimmobilien. Auch der Ausbau oder die Erweiterung bestehenden Wohnraums zur Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung kann gefördert werden. Die Maßnahmen müssen der Bildung von selbstgenutztem Wohnraum dienen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Darlehen. Die Grundförderung beträgt 100.000 EUR, ergänzt durch mögliche Zusatzdarlehen für spezifische Bedarfe. Die Eigenleistung des Antragstellers ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung, und die Darlehenshöhe ist an die Gesamtkosten des Vorhabens gekoppelt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Gewährung der Förderung sind strenge Voraussetzungen bezüglich Einkommen, Projektbeginn und einzuhaltender energetischer Standards zu erfüllen. Die finanzielle Tragfähigkeit des Haushalts wird geprüft, und es sind Regelungen zur Eigenleistung sowie zur Sicherung der Darlehen zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert die frühzeitige Einreichung bei der IB.SH unter Verwendung spezifischer Formulare. Nach Bewilligung erfolgen die Auszahlungen ratenweise, abhängig vom Baufortschritt. Die Verwendung der Fördermittel muss nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage
Die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein, insbesondere für Eigentumsmaßnahmen, basiert auf den Wohnraumförderungsrichtlinien (WoFöRL). Diese Richtlinien sind durch verschiedene Gesetze und Verordnungen auf Landes- und europäischer Ebene legitimiert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
150.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Amrum, Föhr, Helgoland, Pellworm, Sylt, Langeneß, Hooge, Gröde, Oland, Nordstrandischmoor, Süderoog)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Privatpersonen, Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen, Alleinerziehende
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Verwaltet von:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zusätzliche Partner:
Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE//eV)
Website: