Wohnraumförderungsprogramm – Neubau, Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand von selbstgenutztem Wohneigentum
Das saarländische Wohnraumförderungsprogramm unterstützt Privathaushalte, insbesondere Familien, beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch Darlehen und Tilgungszuschüsse. Es richtet sich an diejenigen, die sich am Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können. Das Programm fördert Neubau, Ersterwerb und wesentliche Baumaßnahmen, einschließlich Anpassungen für Menschen mit Behinderungen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Wohnraumförderungsprogramm des Saarlandes zielt darauf ab, Privathaushalte, insbesondere Familien und Haushalte mit Kindern, beim Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an diejenigen, die sich auf dem Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Das Programm ist regional auf das Saarland begrenzt und verfolgt das übergeordnete Ziel, eine nachhaltige Wohnraumversorgung zu gewährleisten.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen
Das Förderprogramm unterstützt den Neubau, den Ersterwerb und wesentliche Baumaßnahmen an selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Zweifamilienhäusern. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Wiederherstellung, Schaffung oder Erweiterung von Wohnraum durch Nutzungsänderung und zur Anpassung an geänderte Bedürfnisse, wie etwa für Menschen mit Behinderungen, gefördert.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung und Rahmenbedingungen
Die Förderung erfolgt in Form eines Baudarlehens, das zur Schließung der Finanzierungslücke dient, ergänzt durch einen einmaligen Tilgungszuschuss für Familien und Haushalte mit Kindern. Die Höhe des Darlehens ist an die förderbare Wohnfläche gekoppelt und kann je nach Art der Maßnahme variieren. Ein zusätzlicher Zuschuss ist für behindertengerechte Anpassungen vorgesehen.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen und Pflichten
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die sowohl die antragstellenden Haushalte als auch das zu fördernde Objekt betreffen. Dazu gehören Einkommens- und Belastungsgrenzen, eine Mindesteigenleistung sowie die Einhaltung baulicher Standards und EU-beihilferechtlicher Vorgaben. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Antragsverfahren: Ablauf und Prüfungen
Der Antrag für das Wohnraumförderungsprogramm ist bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt nach dem vollständigen Eingang der Unterlagen und in chronologischer Reihenfolge. Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel wird durch die SIKB, das Ministerium für Finanzen und Europa und den Rechnungshof des Saarlandes überprüft.
Rechtsgrundlagen: Autorität und Vorschriften des Programms
Das Wohnraumförderungsprogramm basiert auf dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und wird durch spezifische Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Finanzen und Europa, die Programmvorschriften 2016, konkretisiert und gesteuert. Diese Regelwerke legen die Grundlagen für die Durchführung und die beihilferechtliche Konformität des Programms fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1.200 € je Quadratmeter
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Wohnungsbau & Modernisierung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Verwaltet von:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)