Wohnraumförderungsprogramm – Sonderprogramm zur Förderung der Schaffung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf – Selbstgenutztes Wohneigentum

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Sonderprogramm zur Wohnraumförderung im Saarland unterstützte Haushalte, insbesondere Familien mit Kindern, beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Ziel war es, Personen zu helfen, die sich am freien Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen konnten, und zugleich das Angebot an preiswertem Wohnraum langfristig zu erhöhen.

Wer wird gefördert

Das Wohnraumförderungsprogramm des Saarlandes richtete sich vorrangig an Privatpersonen und Haushalte mit Kindern, die in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf leben und Unterstützung bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum benötigten. Die Förderung war an bestimmte Einkommens- und Belastungsgrenzen geknüpft, um sicherzustellen, dass die Hilfe dort ankam, wo sie am dringendsten benötigt wurde.

Was wird gefördert

Das Programm förderte Maßnahmen zur Schaffung und Anpassung von selbstgenutztem Wohneigentum im Saarland. Dazu gehörten der Neubau und Ersterwerb von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie wesentliche Baumaßnahmen zur Wiederherstellung oder Erweiterung von Wohnraum. Besondere Berücksichtigung fanden Anpassungen für Menschen mit Behinderung.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgte primär durch zinsverbilligte Darlehen und konnte für Familien und Haushalte mit Kindern durch einmalige Tilgungszuschüsse ergänzt werden. Die Darlehenshöhe war an die förderfähige Wohnfläche und die Gesamtkosten gebunden, wobei maximale Beträge pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt waren.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Wohnraumförderung im Saarland mussten Antragsteller bestimmte rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehörten die Einhaltung von Einkommensgrenzen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Beachtung von Bindungsfristen. Doppelförderungen mit anderen Landesprogrammen waren ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung musste vor Baubeginn bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden. Der Tilgungszuschuss musste zusammen mit dem Förderantrag beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Das Sonderprogramm zur Wohnraumförderung im Saarland basierte auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Europa und unterlag den Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG). Die maßgeblichen Regelungen waren öffentlich zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 2.000 EUR je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Verwaltet von:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

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