Zusammenarbeit für Exzellenz
Das Programm "Zusammenarbeit für Exzellenz", Teil von Horizont Europa, zielt darauf ab, Forschungs- und Innovationsunterschiede innerhalb der Europäischen Union zu überbrücken, indem es die Schaffung oder Modernisierung von Exzellenzzentren in Verbreitungsländern (Widening countries) fördert. Es schreibt in einzigartiger Weise eine signifikante Komplementärfinanzierung neben den EU-Zuschüssen vor, um langfristige Nachhaltigkeit und wirkungsvollen F&I-Kapazitätsaufbau durch strategische Partnerschaften mit führenden wissenschaftlichen Einrichtungen zu gewährleisten.
Wer wird gefördert
Das Programm 'Zusammenarbeit für Exzellenz' richtet sich an bestimmte Einrichtungen und Regionen innerhalb der Europäischen Union und assoziierter Länder, um Forschungs- und Innovationskapazitäten zu verbessern. Es konzentriert sich auf die Stärkung wissenschaftlicher Exzellenz und die Modernisierung von F&I-Systemen durch die Erleichterung strategischer Partnerschaften.
Was wird gefördert
Zusammenarbeit für Exzellenz unterstützt Projekte, die Forschungs- und Innovationskapazitäten durch die Gründung oder Modernisierung von Exzellenzzentren entwickeln und verbessern. Die Förderung deckt primär operative und entwicklungsbezogene Aspekte ab, mit klaren Richtlinien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten, wobei die Komplementärfinanzierung für bedeutende Infrastrukturinvestitionen betont wird.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm 'Zusammenarbeit für Exzellenz' bietet Zuschüsse als Finanzinstrument an, wobei erhebliche EU-Beiträge bereitgestellt werden, die durch Komplementärfinanzierung ergänzt werden müssen. Projekte erstrecken sich typischerweise über bis zu sechs Jahre, wobei spezifische Mindest- und Höchstbeträge der EU-Zuschüsse pro Maßnahme definiert sind.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller für das Programm 'Zusammenarbeit für Exzellenz' müssen strenge Bedingungen einhalten, die Antragsverfahren, Konsortiumsstruktur, Finanzvorschriften und andere operative Bestimmungen umfassen. Dazu gehören Anforderungen an die Komplementärfinanzierung, organisatorische Autonomie und strategische Ausrichtung an nationalen/regionalen Politiken.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für 'Zusammenarbeit für Exzellenz' folgt einem strukturierten zweistufigen Prozess mit detaillierten Bewertungskriterien und -verfahren, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten. Antragsteller werden über die Bewertungsergebnisse informiert, und erfolgreiche Projekte gehen in eine Zuschussvorbereitungsphase über.
Rechtsgrundlage
Das Programm 'Zusammenarbeit für Exzellenz' operiert unter dem übergeordneten rechtlichen Rahmen von Horizont Europa und gewährleistet die Einhaltung der EU-Vorschriften für Forschungs- und Innovationsförderung. Seine grundlegenden Dokumente legen das Mandat des Programms fest und regeln dessen Umsetzung und Finanzmanagement.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
8.000.000 € - 15.000.000 €
Förderbudget:
174.000.000 €
Einsendeschluss:
07.03.2024
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Förderfähige koordinierende Einrichtungen müssen in Widening-Ländern ansässig sein. Fortgeschrittene Partnereinrichtungen können aus jedem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder assoziierten Land stammen. Das Programm zielt darauf ab, den Europäischen Forschungsraum zu stärken und F&I-Ungleichheiten in der gesamten EU zu beheben.
Sektoren:
Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Exekutivagentur für Forschung (REA)
Zusätzliche Partner:
Nationale und regionale Behörden, private Quellen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Instrument für Heranführungshilfe (IPA).
Website: