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Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Thüringen bietet mit diesem Programm eine gezielte Förderung für Ärztinnen und Ärzte, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder eine Praxis übernehmen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die ambulante medizinische Versorgung in unterversorgten Gebieten zu stärken und Investitionen in Praxen sowie in Barrierefreiheit zu unterstützen, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren, die sich im ländlichen Raum Thüringens niederlassen, eine Praxis übernehmen oder eine Zweig-/Filialpraxis gründen wollen. Ziel ist die Sicherstellung einer wohnortnahen und hochwertigen ambulanten medizinischen Versorgung im Freistaat Thüringen, insbesondere in Regionen mit drohender oder bestehender Unterversorgung.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in die Neugründung oder Übernahme von Arztpraxen sowie Zweig- und Filialpraxen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in den Praxen unterstützt. Die Förderung zielt darauf ab, die notwendige Infrastruktur für die ambulante vertragsärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu stärken.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Gemeindegröße und Art der Praxis, wobei Barrierefreiheitsmaßnahmen zusätzlich gefördert werden können. Die Laufzeit der geförderten Niederlassung muss mindestens 60 Monate betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der Förderung ist an verschiedene rechtliche und operative Bedingungen geknüpft, darunter die Zustimmung der zuständigen Zulassungsausschüsse, die Einhaltung spezifischer Einwohnerzahlgrenzen und die Verpflichtung zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Praxistätigkeit. Zudem unterliegen die Zuwendungen der De-minimis-Verordnung und dem Grundsatz der Nachrangigkeit gegenüber anderen Fördermöglichkeiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen, wobei spezifische Formulare und Nachweise zu verwenden sind. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Auszahlung erfolgt auf Abruf. Die Verwendung der Mittel wird durch umfangreiche Nachweis- und Prüfpflichten kontrolliert.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern im ländlichen Raum vom 22. November 2023. Diese Richtlinie wird durch weitere landes- und europäische Regelwerke ergänzt und dient der Sicherstellung der ambulanten medizinischen und pharmazeutischen Versorgung in Thüringen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 40.000 € für Investitionen und bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen, Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Healthcare

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Verwaltet von: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Website: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)