Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte sowie Medizinische Versorgungszentren bei der Niederlassung oder Errichtung von Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Dieses Programm fördert die Gründung, Übernahme und Ausstattung von Praxen mit Zuschüssen, um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu sichern.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm in Rheinland-Pfalz richtet sich an Hausärztinnen und Hausärzte sowie Medizinische Versorgungszentren, die sich in ländlichen und strukturschwachen Gebieten niederlassen oder dort Zweigpraxen eröffnen möchten. Ziel ist die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in diesen Regionen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Gründung, Übernahme und Ausstattung von hausärztlichen Praxen sowie die Einrichtung von Zweigpraxen in den definierten Fördergebieten. Gefördert werden sowohl Sachausgaben als auch die Anstellung von Ärzten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuschüsse für die Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und kann bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben betragen. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung ohne Rechtsanspruch.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderfähigkeit sind bestimmte rechtliche und operative Bedingungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Beginns der Maßnahme, der vertragsärztlichen Zulassung und der Aufrechterhaltung der Tätigkeit für einen Mindestzeitraum.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang der vollständigen Anträge.
Rechtliche Grundlage
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz, die im März 2019 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie legt die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendungen fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
20.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Gesundheitswesen
Begünstigte:
Hausärztinnen und Hausärzte, Medizinische Versorgungszentren
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
Verwaltet von:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung