Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte sowie Medizinische Versorgungszentren bei der Niederlassung oder Errichtung von Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Dieses Programm fördert die Gründung, Übernahme und Ausstattung von Praxen mit Zuschüssen, um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu sichern.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm in Rheinland-Pfalz richtet sich an Hausärztinnen und Hausärzte sowie Medizinische Versorgungszentren, die sich in ländlichen und strukturschwachen Gebieten niederlassen oder dort Zweigpraxen eröffnen möchten. Ziel ist die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in diesen Regionen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Gründung, Übernahme und Ausstattung von hausärztlichen Praxen sowie die Einrichtung von Zweigpraxen in den definierten Fördergebieten. Gefördert werden sowohl Sachausgaben als auch die Anstellung von Ärzten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse für die Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und kann bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben betragen. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung ohne Rechtsanspruch.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderfähigkeit sind bestimmte rechtliche und operative Bedingungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Beginns der Maßnahme, der vertragsärztlichen Zulassung und der Aufrechterhaltung der Tätigkeit für einen Mindestzeitraum.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang der vollständigen Anträge.

Rechtliche Grundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz, die im März 2019 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie legt die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendungen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Hausärztinnen und Hausärzte, Medizinische Versorgungszentren

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

Verwaltet von:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

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