Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen unterstützt Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren bei der Niederlassung im ländlichen Raum. Das Programm bietet Zuschüsse für Neugründungen, Praxisübernahmen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit, um eine wohnortnahe zahnärztliche Versorgung sicherzustellen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm des Freistaats Thüringen richtet sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren, die eine Praxis im ländlichen Raum gründen oder übernehmen möchten. Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen ambulanten zahnärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten Thüringens.

Was wird gefördert

Gefördert werden Investitionen im Zusammenhang mit der Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Die Förderung umfasst notwendige Sachausgaben für Praxisräume, medizinische Geräte und Büroausstattung.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Einwohnerzahl der Gemeinde und Art der Niederlassung.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Zustimmung relevanter Ausschüsse, die Lage der Praxis in Thüringen sowie eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Niederlassung für mindestens 60 Monate.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. Die Bewilligung erfolgt per Zuwendungsbescheid, der die Förderbedingungen detailliert darlegt.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ sowie weiteren haushaltsrechtlichen und europarechtlichen Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

40.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Zahnärztinnen und Zahnärzte, Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden, Zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Verwaltet von:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

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