Agrar- und Einzelhandels-KMU – Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Agrar- und Einzelhandel bei der Gründung von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (EEG). Ziel ist es, deren Energiekosten zu senken und maßgeblich zur sauberen Energiewende der EU beizutragen, indem lokale Akteure befähigt werden, die Verantwortung für Energieproduktion und -verbrauch zu übernehmen. Die Initiative priorisiert ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile für die Gemeinschaft gegenüber finanziellen Gewinnen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine Kernziele. Die Förderung richtet sich hauptsächlich an KMU aus den Bereichen Agrar- und Einzelhandel in der gesamten EU und anderen förderfähigen Ländern, mit dem Ziel, die Gründung von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zum Nutzen der Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt skizziert die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die vom Programm unterstützt werden. Er klärt, welche Kosten förderfähig sind, und hebt die typischen Entwicklungsstadien der unterstützten Projekte hervor, mit einem starken Fokus auf Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details zur finanziellen Unterstützung, die durch das Programm verfügbar ist, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der Förderbeträge und der Laufzeitrichtlinien. Das Programm bietet hauptsächlich Zuschüsse mit einer signifikanten Kofinanzierungsrate.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die entscheidenden Regeln und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen. Er behandelt Bestimmungen im Zusammenhang mit Antragsverfahren, Konsortienbildung, Einhaltung von Beihilfevorschriften und spezifischen Richtlinien zur Haushaltsführung.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Aspekte des Förderprogramms, von der Einreichung über die Bewertung bis zur Förderzusage. Er beschreibt die notwendige Dokumentation und die Methoden zur Auswahl erfolgreicher Vorschläge.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt skizziert den rechtlichen Rahmen und die offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm begründen und regeln, um Transparenz und Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Union zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

2.900.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union, Albanien, Moldawien, Türkei, Ukraine, Georgien. Projekte müssen ein klar definiertes und kohärentes geografisches Gebiet abdecken und Partner aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern einbeziehen.

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Dienstleistungssektor, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung

Begünstigte

Begünstigte:

Agrar- und Einzelhandels-KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrates und der KMU (EISMEA)

Zusätzliche Partner:

Enterprise Europe Network (EEN), Helpdesk für Geistiges Eigentum

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