Nachhaltigkeitspartnerschaften für KMU zur Einführung nachhaltigerer Praktiken
Das Programm "Nachhaltigkeitspartnerschaften für KMU" zielt darauf ab, den grünen Übergang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch die Förderung von Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen/Zivilgesellschaftlichen Organisationen (NROs/ZSOs) zu erleichtern. Diese Initiative finanziert praktische Projekte, die darauf abzielen, die Umwelt- und Sozialleistung von KMU zu verbessern, indem sie die spezialisierte Expertise von NROs/ZSOs und die Reichweite des Enterprise Europe Network (EEN) nutzen. Das Programm legt einen einzigartigen Schwerpunkt auf einen konsortialen Ansatz, um wirkungsvolle, nachhaltige Geschäftsmodelle voranzutreiben.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Organisationen, die im Rahmen des Programms "Nachhaltigkeitspartnerschaften für KMU" Fördermittel beantragen möchten. Er erläutert die Arten von Antragstellern, den erforderlichen geografischen Geltungsbereich für Projekte und die übergeordneten Ziele, die die strategische Wirkung des Programms leiten.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Art der Projekte und Aktivitäten, die förderfähig sind, einschließlich der Themenbereiche, der abgedeckten Kostenarten und des typischen Entwicklungsstadiums der unterstützten Initiativen, um Klarheit über den Umfang des Programms zu schaffen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt enthält umfassende Details zu den finanziellen Aspekten des Programms, einschließlich der Art des Förderinstruments, der Förderquote und des Höchstbetrags pro Projekt sowie Informationen zur Projektlaufzeit, um Transparenz hinsichtlich der verfügbaren finanziellen Unterstützung zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Förderprogramm-Lebenszyklus erfüllen müssen. Er behandelt kritische Bestimmungen für die Antragstellung, die Konsortialbildung, die Einhaltung von Beihilferegeln, das Budgetmanagement und andere allgemeine Bestimmungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt die Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Aspekte des Förderprogramms und behandelt den Antragstellungsprozess, die Kanäle, über die Förderentscheidungen getroffen und mitgeteilt werden, sowie die für die Unterstützung verfügbaren Ressourcen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Rahmenbedingungen, die dem Förderprogramm zugrunde liegen, und identifiziert dessen primäre Genehmigung sowie alle wichtigen, seine Funktionsweise beeinflussenden Regelungen, zusammen mit Informationen zum Zugang zu diesen offiziellen Texten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
90 % Förderquote
Förderbudget:
400.000 € (für 2021)
Einsendeschluss:
15.03.2022
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm (SMP) assoziiert sind, einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG). Grenzüberschreitende Konsortien sind förderfähig, wenn sie einen kohärenten geografischen Bereich abdecken, was typischerweise gemeinsame Land- oder Seegrenzen oder nachweislich starke Verbindungen durch bestehende Kooperationsrahmen wie Interreg-Programme oder EU-Makroregionale Strategien impliziert.
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
KMU, NROs/ZSOs
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
EISMEA
Zusätzliche Partner:
Mitglieder des Enterprise Europe Network (EEN), NROs/ZSOs
Website: