Investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg bietet Zuschüsse für landwirtschaftliche Unternehmen. Ziel ist die Förderung von Investitionen, die zur Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Tierschutz beitragen. Es unterstützt Betriebe dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und die Produktionsbedingungen zu optimieren.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Es unterstützt diese Betriebe dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Tierschutzleistungen zu verbessern und zur multifunktionalen Landwirtschaft beizutragen. Das Programm berücksichtigt dabei auch Existenzgründungen und Junglandwirtinnen und -landwirte.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die zur Produktion, Erstverarbeitung oder zum Erstverkauf von Anhang-I-Erzeugnissen dienen. Es umfasst bauliche und technische Voraussetzungen sowie damit verbundene Planungs- und Betreuungsleistungen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Investitionsart und kann durch einen zusätzlichen Zuschuss für Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhöht werden.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende landwirtschaftliche Unternehmen müssen spezifische berufliche Fähigkeiten und die Wirtschaftlichkeit ihres Betriebs nachweisen. Darüber hinaus sind strenge Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz, Tierschutz sowie Tierbesatzgrenzen zu erfüllen. Das Programm schließt Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit übermäßiger öffentlicher Beteiligung aus und unterliegt spezifischen haushaltsrechtlichen sowie beihilferechtlichen Bestimmungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung investiver Maßnahmen für landwirtschaftliche Unternehmen erfolgt in der Regel digital über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Punktesystem.

Rechtsgrundlagen

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird durch eine Richtlinie der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg etabliert und unterliegt der Kofinanzierung durch die Europäische Union und den Bund. Es basiert auf verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Regelwerken zur Agrarpolitik.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Niedersachsen, Bremen, Hamburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Infrastruktur, Produktentwicklung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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