Investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg bietet Zuschüsse für landwirtschaftliche Unternehmen. Ziel ist die Förderung von Investitionen, die zur Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Tierschutz beitragen. Es unterstützt Betriebe dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und die Produktionsbedingungen zu optimieren.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Es unterstützt diese Betriebe dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Tierschutzleistungen zu verbessern und zur multifunktionalen Landwirtschaft beizutragen. Das Programm berücksichtigt dabei auch Existenzgründungen und Junglandwirtinnen und -landwirte.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die zur Produktion, Erstverarbeitung oder zum Erstverkauf von Anhang-I-Erzeugnissen dienen. Es umfasst bauliche und technische Voraussetzungen sowie damit verbundene Planungs- und Betreuungsleistungen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Investitionsart und kann durch einen zusätzlichen Zuschuss für Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhöht werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragstellende landwirtschaftliche Unternehmen müssen spezifische berufliche Fähigkeiten und die Wirtschaftlichkeit ihres Betriebs nachweisen. Darüber hinaus sind strenge Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz, Tierschutz sowie Tierbesatzgrenzen zu erfüllen. Das Programm schließt Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit übermäßiger öffentlicher Beteiligung aus und unterliegt spezifischen haushaltsrechtlichen sowie beihilferechtlichen Bestimmungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung investiver Maßnahmen für landwirtschaftliche Unternehmen erfolgt in der Regel digital über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Punktesystem.
Rechtsgrundlagen
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird durch eine Richtlinie der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg etabliert und unterliegt der Kofinanzierung durch die Europäische Union und den Bund. Es basiert auf verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Regelwerken zur Agrarpolitik.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
400.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen, Bremen, Hamburg (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Agriculture
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Infrastruktur, Produktentwicklung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Website: