Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Es bietet Zuschüsse und Ausfallbürgschaften für Investitionen in Modernisierung, Umwelt- und Klimaschutz sowie tiergerechte Haltung, und ist ein wesentliches Instrument zur Förderung der ländlichen Entwicklung im Bundesland.
Wer wird gefördert?
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Sachsen-Anhalt richtet sich an landwirtschaftliche Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Bundesland. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit dieser Betriebe zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschutz sowie tiergerechte Haltung.
Was wird gefördert?
Das AFP fördert Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, die auf die Modernisierung, Effizienzsteigerung und die Erfüllung hoher Standards in den Bereichen Umwelt, Klima und Tierwohl abzielen. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen als auch den Erwerb von Maschinen und softwarebasierte Lösungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Agrarinvestitionsförderung erfolgt als Projektförderung in Form von Zuschüssen oder Ausfallbürgschaften. Die Förderhöhe variiert je nach Investitionsart und kann durch Zuschläge für Junglandwirte oder Kooperationen erhöht werden, wobei maximale Förderquoten und -volumina gelten.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, finanzielle und betriebliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Nachweise zur Qualifikation und Wirtschaftlichkeit, die Einhaltung von Einkommensgrenzen sowie spezifische Auflagen für das Investitionsvorhaben und die Betriebsführung. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nur eingeschränkt möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Agrarinvestitionsförderung ist schriftlich und vollständig vor Projektbeginn einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach einem Punktesystem, das eine Rangfolge der Anträge erstellt, wobei ein Gutachterausschuss bei höheren Fördersummen beratend tätig wird.
Rechtsgrundlagen
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Sachsen-Anhalt basiert auf der AFP-Richtlinie und einer Vielzahl von nationalen und europäischen Verordnungen. Diese rechtliche Grundlage sichert die Finanzierung und die Einhaltung der Förderrichtlinien.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Europäische Union (EU)
Verwaltet von:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Zusätzliche Partner:
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., Landesverband Gartenbau Sachsen-Anhalt e.V., Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., Öko-Verband, Weinbauverband Saale-Unstrut e.V., Verband der Landwirte im Nebenberuf Sachsen-Anhalt e.V.