Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei der Modernisierung und Nachhaltigkeitssteigerung. Es fördert Investitionen in umwelt- und tierfreundliche sowie wettbewerbsfähige Landwirtschaft durch Zuschüsse. Das Programm unterscheidet sich durch seinen Fokus auf die spezifischen Bedürfnisse der schleswig-holsteinischen Agrarwirtschaft unter Berücksichtigung europäischer und nationaler Förderrahmen.
Wer wird gefördert
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Schleswig-Holstein richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, umwelt- und klimaschonende sowie tiergerechte Landwirtschaft investieren möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Produktions- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, Kosten zu rationalisieren, die Wertschöpfung zu steigern und den Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz zu fördern. Antragsberechtigt sind Betriebe in Schleswig-Holstein, die einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen generieren.
Was wird gefördert
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) fördert Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe, die insbesondere die Tierhaltung und damit verbundene Umweltschutzmaßnahmen betreffen. Dies schließt den Bau und die Modernisierung von Ställen, den Kauf von festinstallierten Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft sowie allgemeine Aufwendungen für Planungs- und Beratungsleistungen ein. Nicht gefördert werden hingegen Landankauf, Tiere, Maschinen der Außenwirtschaft und Ersatzinvestitionen.
Art und Umfang der Förderung
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses hängt von der spezifischen Maßnahme ab und kann zwischen 20 und 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf maximal 1,5 Millionen Euro begrenzt, wobei der maximale Zuschussbetrag 500.000 Euro pro Vorhaben nicht übersteigen darf. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen diverse Bedingungen erfüllt werden, darunter der Nachweis beruflicher Fähigkeiten und wirtschaftlicher Tragfähigkeit des Betriebs. Die geförderten Investitionen unterliegen Zweckbindungsfristen von 5 bis 12 Jahren, abhängig von der Art des Wirtschaftsgutes. Besondere Anforderungen gelten auch für den Tierbesatz und die Gülle-Lagerkapazitäten zum Schutz von Umwelt und Klima. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch darf nicht derselbe Bereich gleichzeitig gefördert werden.
Antragsverfahren
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt schriftlich unter Verwendung einheitlicher Vordrucke beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLUR). Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Punktesystem, wobei Anträge mit weniger als drei Punkten abgelehnt werden. Eine erneute Einreichung abgelehnter Vorhaben zum nächsten Antragsstichtag ist möglich, sofern keine Bauarbeiten begonnen wurden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der eingereichten Auszahlungsanträge/Verwendungsnachweise.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Diese Richtlinie wird durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie spezifische EU-Verordnungen, insbesondere zur Förderung der ländlichen Entwicklung, ergänzt und umgesetzt. Die Bekanntmachung der Richtlinie erfolgte durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND).
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung