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Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
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Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Baden-Württemberg unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen, die zur Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Tierwohl und Umweltschutz beitragen. Es bietet Zuschüsse und Bürgschaften, um zukunftsfähige Entwicklungen in der Agrarwirtschaft zu fördern und witterungsbedingte Risiken zu minimieren.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Baden-Württemberg unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierhaltung zu verbessern sowie witterungsbedingten Risiken vorzubeugen. Förderberechtigt sind vorrangig kleine und Kleinstunternehmen sowie Betriebszusammenschlüsse, die in Baden-Württemberg tätig sind und bestimmte Umsatz- und Betriebsgrößenkriterien erfüllen. Besondere Unterstützung erhalten Junglandwirtinnen und Junglandwirte.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) unterstützt Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter landwirtschaftlicher Unternehmen, die zur Verbesserung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz beitragen oder die betriebliche Diversifizierung fördern. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen als auch den Kauf notwendiger Anlagen und Software sowie allgemeine Aufwendungen wie Beratungsleistungen.

Art und Umfang der Finanzierung: Förderhöhe und Konditionen

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Bürgschaften. Die Höhe der Förderung variiert je nach Investitionsart und kann durch zusätzliche Boni für Junglandwirtinnen/-landwirte oder Maßnahmen im Umwelt- und Klimaschutz aufgestockt werden. Die Projektlaufzeiten sind klar definiert und das Mindestinvestitionsvolumen ist festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Verpflichtungen

Die Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) ist an spezifische Bedingungen gebunden, die von der Antragsstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Dazu gehören Nachweise zur fachlichen Eignung und Wirtschaftlichkeit, die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, die Berücksichtigung von Konsortialbedingungen sowie detaillierte Budget- und Berichtsvorgaben.

Antragsverfahren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) muss schriftlich beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach einem Auswahlverfahren, das auf festgelegten Kriterien und Stichtagen basiert. Die Prüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch verschiedene Behörden.

Rechtsgrundlage: Legale Basis und Richtlinien des Programms

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) basiert auf der Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Es ist zudem tief in europäische und nationale Verordnungen, insbesondere zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), eingebettet.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

Unknown

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Länderübergreifend

Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bund, Europäische Union

Verwaltet von: zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Zusätzliche Partner: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank

Website: Regierungspräsidien Baden-Württemberg