Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Offen
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Baden-Württemberg unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen, die zur Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Tierwohl und Umweltschutz beitragen. Es bietet Zuschüsse und Bürgschaften, um zukunftsfähige Entwicklungen in der Agrarwirtschaft zu fördern und witterungsbedingte Risiken zu minimieren.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Baden-Württemberg unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierhaltung zu verbessern sowie witterungsbedingten Risiken vorzubeugen. Förderberechtigt sind vorrangig kleine und Kleinstunternehmen sowie Betriebszusammenschlüsse, die in Baden-Württemberg tätig sind und bestimmte Umsatz- und Betriebsgrößenkriterien erfüllen. Besondere Unterstützung erhalten Junglandwirtinnen und Junglandwirte.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) unterstützt Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter landwirtschaftlicher Unternehmen, die zur Verbesserung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz beitragen oder die betriebliche Diversifizierung fördern. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen als auch den Kauf notwendiger Anlagen und Software sowie allgemeine Aufwendungen wie Beratungsleistungen.
Art und Umfang der Finanzierung: Förderhöhe und Konditionen
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Bürgschaften. Die Höhe der Förderung variiert je nach Investitionsart und kann durch zusätzliche Boni für Junglandwirtinnen/-landwirte oder Maßnahmen im Umwelt- und Klimaschutz aufgestockt werden. Die Projektlaufzeiten sind klar definiert und das Mindestinvestitionsvolumen ist festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Verpflichtungen
Die Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) ist an spezifische Bedingungen gebunden, die von der Antragsstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Dazu gehören Nachweise zur fachlichen Eignung und Wirtschaftlichkeit, die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, die Berücksichtigung von Konsortialbedingungen sowie detaillierte Budget- und Berichtsvorgaben.
Antragsverfahren: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) muss schriftlich beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach einem Auswahlverfahren, das auf festgelegten Kriterien und Stichtagen basiert. Die Prüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch verschiedene Behörden.
Rechtsgrundlage: Legale Basis und Richtlinien des Programms
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) basiert auf der Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Es ist zudem tief in europäische und nationale Verordnungen, insbesondere zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), eingebettet.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1.000.000 €
Einsendeschluss:
Unknown
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Förderbereiche:
Umsetzung, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Länderübergreifend
Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bund, Europäische Union
Verwaltet von: zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
Zusätzliche Partner: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank