EULLE – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in Rheinland-Pfalz unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Im Rahmen des EU-Entwicklungsprogramms EULLE erhalten Landwirte Zuschüsse für betriebliche Gebäude und Maschinen der Innenwirtschaft. Dieses Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Agrarbetriebe zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen sowie Junglandwirte in Rheinland-Pfalz, um Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zu unterstützen. Es werden spezifische Kriterien hinsichtlich Umsatz, Mindestgröße und Einkünften festgelegt, um eine zielgerichtete Förderung sicherzustellen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in unbewegliches Vermögen, Maschinen und technische Anlagen der Innenwirtschaft sowie Computersoftware für den Produktionsprozess. Es sind spezifische Kostenkategorien förderfähig, während bestimmte Ausgaben wie Abschreibungen oder Kleinbetragsrechnungen ausgeschlossen sind. Die Förderung zielt auf die Verbesserung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe ab.

Art und Umfang der Förderung

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm bietet Zuschüsse für förderfähige Ausgaben. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Junglandwirte können einen zusätzlichen Bonus erhalten. Das Investitionsvolumen ist nach unten und oben begrenzt, um eine gezielte Unterstützung zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, eine gesicherte Finanzierung und die Zustimmung zu umfangreichen Kontrollen. Es gelten zudem spezifische Regelungen zur Kumulierung von Förderungen und zur Zweckbindung der Investitionen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen beim zuständigen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über festgelegte Auswahlverfahren, bei denen die Einhaltung der Förderkriterien und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens überprüft werden.

Rechtsgrundlagen

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz, die im Einklang mit umfassenden EU-Verordnungen und nationalen Haushalts- und Verwaltungsverfahrensgesetzen steht. Die wesentlichen Dokumente sind öffentlich zugänglich, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Junglandwirte erhalten einen Bonus von höchstens 20.000 EUR. Das Investitionsvolumen muss zwischen 20.000 EUR und 3.000.000 EUR liegen.

Offen bis

Offen bis:

30.06.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Rheinland-Pfalz

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Verwaltet von:

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel

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