Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm)
Das Stipendienprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt Personen dabei, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen und fördert zudem Berufsausbildungen, insbesondere wenn diese in Teilzeit absolviert werden oder keine anderweitige Bundesförderung möglich ist. Es zielt darauf ab, die berufliche Integration zu erleichtern und den Fachkräftebedarf in Hamburg zu decken.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Personen, die in Hamburg leben und deren im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt werden sollen, sowie an Auszubildende in Teilzeit oder solche, die anderweitig keine Bundesförderung erhalten. Ziel ist die Integration in den Hamburger Arbeitsmarkt und die Deckung des Fachkräftebedarfs.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, einschließlich Übersetzungen, Gebühren und Ausgleichsmaßnahmen. Zudem werden Berufsausbildungen, insbesondere Teilzeitausbildungen, und deren Kosten wie Kursgebühren, Kinderbetreuung sowie die Sicherung des Lebensunterhalts gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Stipendien, Einmalzuschüssen und zinslosen Darlehen. Die Höhe der Unterstützung hängt vom Einkommen und Familienstand ab, wobei Stipendien an BAföG-Sätze angelehnt sind. Die maximale Förderung für Zuschüsse beträgt 4.000 € und für Darlehen bis zu 10.000 €.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist nachrangig zu anderen Bundes- oder Länderförderungen. Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es gelten spezifische Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie die Pflicht zur Mitwirkung an Erfolgskontrollen.
Antragsverfahren
Der Antrag erfolgt je nach Förderzweck entweder über das Diakonische Werk Hamburg (für Anerkennungsverfahren) oder direkt bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) (für Berufsausbildungen). Es sind verschiedene Nachweise zu Identität, Einkommen, Vermögen und weiteren Förderausschlüssen einzureichen.
Rechtsgrundlage
Das Stipendienprogramm basiert auf einer Richtlinie der Sozialbehörde Hamburg vom 15. Dezember 2023 und weiteren haushaltsrechtlichen sowie sozialrechtlichen Vorschriften. Die offizielle Bekanntgabe erfolgte im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
4.000 € (Zuschuss) und 10.000 € (Darlehen)
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Verwaltet von:
Diakonisches Werk Hamburg, Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)