Förderung der Aquakultur, Binnenfischerei und Fischwirtschaft
Das Land Thüringen bietet mit Unterstützung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Zuschüsse zur Stärkung des Fischereisektors. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Aquakultur, Binnenfischerei und Fischwirtschaft, um Produktivität, Umweltleistungen und die Verarbeitung von Erzeugnissen zu verbessern. Das Programm zielt darauf ab, ökologisch nachhaltige, wettbewerbsfähige und wissensbasierte Praktiken zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die förderberechtigten Einheiten und den geografischen Geltungsbereich des Förderprogramms, wobei der Fokus auf der Stärkung des Fischereisektors in Thüringen liegt. Es richtet sich an Unternehmen und juristische Personen, die in den Bereichen Aquakultur, Binnenfischerei und Fischverarbeitung tätig sind, mit dem klaren Ziel, nachhaltige und wettbewerbsfähige Praktiken in der Region zu fördern.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die förderfähig sind, von produktiven Investitionen in Aquakultur und Fischverarbeitung bis hin zu Umweltmaßnahmen in der Teichwirtschaft und dem Schutz der aquatischen Biodiversität. Es werden sowohl förderfähige als auch ausgeschlossene Kosten detailliert aufgeführt, um ein umfassendes Verständnis des Programmumfangs zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle Struktur des Förderprogramms, welches hauptsächlich nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Er legt die Förderquoten fest, die für die meisten Projekte bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben betragen können, und spezifiziert die jährlichen Festbeträge pro Hektar für Maßnahmen in der Teichwirtschaft und Umweltleistungen. Für öffentliche Einrichtungen sind unter bestimmten Umständen höhere Förderquoten vorgesehen.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Kriterien und spezifischen Verpflichtungen für Antragsteller und Begünstigte, die sicherstellen, dass die Projekte mit den Programmzielen und gesetzlichen Rahmenbedingungen übereinstimmen. Er behandelt allgemeine Antragsregeln, die Einhaltung von Beihilfevorschriften und besondere Bedingungen für verschiedene Projekt- und Betriebsarten.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Beantragung von Fördermitteln, von der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen bis zum Verständnis der Bewertungs- und Bewilligungsmechanismen. Er liefert Details zu den Bezugsquellen für Formulare, Antragsfristen und die Entscheidungsfindung durch die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt den grundlegenden rechtlichen und regulatorischen Rahmen des Förderprogramms dar und hebt dessen Verankerung sowohl im europäischen Unionsrecht als auch im Thüringer Landesrecht hervor. Er listet die entscheidenden Verordnungen und Richtlinien auf, die die Umsetzung und Verwaltung des Programms im Kontext der Gemeinsamen Fischereipolitik prägen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für Teichwirtschaft und Umweltleistungen zwischen 186,00 € und 444,00 € je Hektar; bis zu 100 Prozent für öffentliche Einrichtungen bei Schutz und Entwicklung der aquatischen Fauna und Flora
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Aquakultur, Binnenfischerei, Fischwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Monitoring, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freistaat Thüringen, Europäischer Meeres- und Fischereifonds
Verwaltet von:
Thüringer Forstamt Frauenwald, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Zusätzliche Partner:
Zuständige Naturschutzbehörde, Fischereifachberatung, Europäische Kommission
Website: