Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft
Das Land Rheinland-Pfalz bietet Zuschüsse zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischereiwirtschaft sowie zur Förderung der Fischereiwissenschaft. Dieses Programm unterstützt Investitionen in Aquakultur, Binnenfischerei, Verarbeitung und Vermarktung sowie wissenschaftliche Forschung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Umweltschutz zu fördern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der Binnenfischerei und Aquakultur, Zusammenschlüsse und Vereinigungen sowie an fischereiwissenschaftliche Einrichtungen und Personen in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, die Stabilität und Entwicklung des binnenfischereilichen Sektors im Land zu unterstützen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen in der Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft, von Investitionen in Aquakultur- und Binnenfischereianlagen über Verarbeitung und Vermarktung bis hin zu wissenschaftlichen Forschungsarbeiten. Förderfähig sind zudem Maßnahmen zum Schutz der Wasserfauna und -flora.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird ausschließlich als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von in der Regel 20 Prozent, maximal jedoch 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine höhere Förderquote ist bei erheblichem Landesinteresse möglich. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.
Bedingungen und Anforderungen
Zuwendungen können nur für noch nicht begonnene Vorhaben bewilligt werden und sind an diverse Voraussetzungen gebunden, insbesondere bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit investiver Maßnahmen sowie des Projektstandortes in Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der De-minimis-Regelungen ist eine zentrale Voraussetzung. Zudem bestehen spezielle Auflagen für den Nachweis der fachlichen Qualifikation im Bereich Fischereiwirtschaft und für die Nutzung von Landfahrzeugen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt schriftlich vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion. Es sind spezifische Formulare und Nachweise einzureichen, und die Auszahlung erfolgt nach tatsächlichem Finanzbedarf. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge im Rahmen ihrer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, die verschiedene Landesgesetze und EU-Verordnungen integriert. Dies stellt die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen dar.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Fischereiwirtschaft, Fischereiwissenschaft, Aquakultur, Binnenfischerei
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Planung, Evaluierung, Monitoring, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von:
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) als obere Fischereibehörde