Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz bietet Zuschüsse zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischereiwirtschaft sowie zur Förderung der Fischereiwissenschaft. Dieses Programm unterstützt Investitionen in Aquakultur, Binnenfischerei, Verarbeitung und Vermarktung sowie wissenschaftliche Forschung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Umweltschutz zu fördern.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der Binnenfischerei und Aquakultur, Zusammenschlüsse und Vereinigungen sowie an fischereiwissenschaftliche Einrichtungen und Personen in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, die Stabilität und Entwicklung des binnenfischereilichen Sektors im Land zu unterstützen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen in der Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft, von Investitionen in Aquakultur- und Binnenfischereianlagen über Verarbeitung und Vermarktung bis hin zu wissenschaftlichen Forschungsarbeiten. Förderfähig sind zudem Maßnahmen zum Schutz der Wasserfauna und -flora.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird ausschließlich als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von in der Regel 20 Prozent, maximal jedoch 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine höhere Förderquote ist bei erheblichem Landesinteresse möglich. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.

Bedingungen und Anforderungen

Zuwendungen können nur für noch nicht begonnene Vorhaben bewilligt werden und sind an diverse Voraussetzungen gebunden, insbesondere bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit investiver Maßnahmen sowie des Projektstandortes in Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der De-minimis-Regelungen ist eine zentrale Voraussetzung. Zudem bestehen spezielle Auflagen für den Nachweis der fachlichen Qualifikation im Bereich Fischereiwirtschaft und für die Nutzung von Landfahrzeugen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt schriftlich vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion. Es sind spezifische Formulare und Nachweise einzureichen, und die Auszahlung erfolgt nach tatsächlichem Finanzbedarf. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge im Rahmen ihrer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, die verschiedene Landesgesetze und EU-Verordnungen integriert. Dies stellt die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen dar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Fischereiwirtschaft, Fischereiwissenschaft, Aquakultur, Binnenfischerei

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Planung, Evaluierung, Monitoring, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Verwaltet von:

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) als obere Fischereibehörde

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