Arbeit für das Saarland (ASaar)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ unterstützt Maßnahmen, die die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt fördern und bestehende Angebote ergänzen. Es zielt darauf ab, durch gezielte Förderung und ganzheitliche Betreuung langfristige Beschäftigungsperspektiven zu schaffen und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Maßnahmen zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt im Saarland umsetzen. Das übergeordnete Ziel ist die Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und die soziale Integration der Zielgruppe, flankiert durch die Sicherung existenzsichernder Erwerbseinkommen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Schwerpunkte

Das Programm fördert eine Reihe spezifischer Maßnahmen zur Integration langzeitarbeitsloser Menschen, darunter Arbeitsverhältnisse, Arbeitsgelegenheiten und Aktivierungsmaßnahmen nach SGB II/III, sowie systemische Familienberatung. Im Fokus stehen die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Art und Umfang der Förderung

Das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ gewährt Zuschüsse, deren Höhe von der Art der Maßnahme abhängt. Das Land stellt hierfür einen jährlichen Beitrag von mindestens drei Millionen Euro bereit. Es ist auf eine kontinuierliche Förderung ohne feste Endfrist ausgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung im Rahmen von „Arbeit für das Saarland – ASaar“ ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die ihre Maßnahmen spätestens einen Monat vor Beginn beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einreichen müssen. Die Maßnahmen müssen die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt im Saarland zum Ziel haben und bestimmte Kriterien erfüllen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist spätestens einen Monat vor Maßnahmenbeginn unter Verwendung der offiziellen Formulare beim saarländischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einzureichen. Die Evaluierung und Bewilligung der Anträge erfolgen durch das Ministerium.

Rechtsgrundlage des Programms

Die rechtliche Grundlage für das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ bildet die „Richtlinie Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland – Förderrahmen – Stand: 01.01.2019“. Diese Richtlinie definiert die Ziele, Förderschwerpunkte und Rahmenbedingungen des Programms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Förderbudget

Förderbudget:

Mindestens 3.000.000 € pro Jahr

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Verwaltet von:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Zusätzliche Partner:

Wirtschafts- und Sozialpartner, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Träger von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen

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