Arbeit für das Saarland (ASaar)
Das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ unterstützt Maßnahmen, die die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt fördern und bestehende Angebote ergänzen. Es zielt darauf ab, durch gezielte Förderung und ganzheitliche Betreuung langfristige Beschäftigungsperspektiven zu schaffen und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Maßnahmen zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt im Saarland umsetzen. Das übergeordnete Ziel ist die Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und die soziale Integration der Zielgruppe, flankiert durch die Sicherung existenzsichernder Erwerbseinkommen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Schwerpunkte
Das Programm fördert eine Reihe spezifischer Maßnahmen zur Integration langzeitarbeitsloser Menschen, darunter Arbeitsverhältnisse, Arbeitsgelegenheiten und Aktivierungsmaßnahmen nach SGB II/III, sowie systemische Familienberatung. Im Fokus stehen die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Art und Umfang der Förderung
Das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ gewährt Zuschüsse, deren Höhe von der Art der Maßnahme abhängt. Das Land stellt hierfür einen jährlichen Beitrag von mindestens drei Millionen Euro bereit. Es ist auf eine kontinuierliche Förderung ohne feste Endfrist ausgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung im Rahmen von „Arbeit für das Saarland – ASaar“ ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die ihre Maßnahmen spätestens einen Monat vor Beginn beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einreichen müssen. Die Maßnahmen müssen die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt im Saarland zum Ziel haben und bestimmte Kriterien erfüllen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist spätestens einen Monat vor Maßnahmenbeginn unter Verwendung der offiziellen Formulare beim saarländischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einzureichen. Die Evaluierung und Bewilligung der Anträge erfolgen durch das Ministerium.
Rechtsgrundlage des Programms
Die rechtliche Grundlage für das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ bildet die „Richtlinie Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland – Förderrahmen – Stand: 01.01.2019“. Diese Richtlinie definiert die Ziele, Förderschwerpunkte und Rahmenbedingungen des Programms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Förderbudget:
Mindestens 3.000.000 € pro Jahr
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Germany)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Verwaltet von:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Zusätzliche Partner:
Wirtschafts- und Sozialpartner, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Träger von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen