Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Saarland unterstützt mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern und die Fachkräftesicherung zu unterstützen. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu stärken und soziale Ungleichheiten zu bekämpfen.

Wer wird gefördert

Das Programm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Saarland. Die Förderung zielt darauf ab, die Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Fachkräftesicherung zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu stärken, insbesondere durch Bildungs- und Beratungsangebote.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz, die auf die Stärkung des Arbeitsmarktes und die soziale Integration im Saarland abzielen. Dazu gehören Beratungs- und Qualifizierungsangebote, Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie Maßnahmen zur Integration von (Langzeit-)Arbeitslosen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben ab. Die spezifischen Förderhöchstbeträge variieren je nach Maßnahme und Personalart und werden jährlich angepasst.

Bedingungen und Anforderungen

Für Antragstellende und Begünstigte gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, darunter die Abstimmung vor Maßnahmenbeginn, detaillierte Buchführungspflichten und die Mitwirkung bei Finanzkontrollen. Zudem sind Informations- und Publizitätsmaßnahmen zur ESF+-Finanzierung verpflichtend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das ESF+ Programm im Saarland erfordert die fristgerechte Einreichung der Anträge beim zuständigen Ministerium. Die Bewilligung erfolgt nach einer Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts und Partnern, wobei die Auszahlung der Mittel auf Grundlage der tatsächlich getätigten Ausgaben erfolgt.

Rechtsgrundlage

Das ESF+ Programm im Saarland basiert auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des ESF+ in der Förderperiode 2021–2027 und weiteren EU-Verordnungen. Diese Rechtsgrundlagen sichern die Finanzierung und legen die Rahmenbedingungen für die Förderung im Bereich Arbeit und Arbeitsschutz fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

212.800 EURO

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Produktentwicklung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Europäische Union

Verwaltet von:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG)

Zusätzliche Partner:

saar.is e.V., Landesverband der Volkshochschulen, Studienstiftung Saar, Arbeitskammer des Saarlandes, saarländischen Jobcentern, Wohlfahrtsverbänden

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