Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz
Das Saarland unterstützt mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern und die Fachkräftesicherung zu unterstützen. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu stärken und soziale Ungleichheiten zu bekämpfen.
Wer wird gefördert
Das Programm Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Saarland. Die Förderung zielt darauf ab, die Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Fachkräftesicherung zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu stärken, insbesondere durch Bildungs- und Beratungsangebote.
Was wird gefördert
Dieses Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz, die auf die Stärkung des Arbeitsmarktes und die soziale Integration im Saarland abzielen. Dazu gehören Beratungs- und Qualifizierungsangebote, Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie Maßnahmen zur Integration von (Langzeit-)Arbeitslosen.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben ab. Die spezifischen Förderhöchstbeträge variieren je nach Maßnahme und Personalart und werden jährlich angepasst.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragstellende und Begünstigte gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, darunter die Abstimmung vor Maßnahmenbeginn, detaillierte Buchführungspflichten und die Mitwirkung bei Finanzkontrollen. Zudem sind Informations- und Publizitätsmaßnahmen zur ESF+-Finanzierung verpflichtend.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das ESF+ Programm im Saarland erfordert die fristgerechte Einreichung der Anträge beim zuständigen Ministerium. Die Bewilligung erfolgt nach einer Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts und Partnern, wobei die Auszahlung der Mittel auf Grundlage der tatsächlich getätigten Ausgaben erfolgt.
Rechtsgrundlage
Das ESF+ Programm im Saarland basiert auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des ESF+ in der Förderperiode 2021–2027 und weiteren EU-Verordnungen. Diese Rechtsgrundlagen sichern die Finanzierung und legen die Rahmenbedingungen für die Förderung im Bereich Arbeit und Arbeitsschutz fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
212.800 EURO
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Produktentwicklung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Europäische Union
Verwaltet von:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG)
Zusätzliche Partner:
saar.is e.V., Landesverband der Volkshochschulen, Studienstiftung Saar, Arbeitskammer des Saarlandes, saarländischen Jobcentern, Wohlfahrtsverbänden