AVdual-Begleitung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit der „AVdual-Begleitung“ die Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf. Dieses Programm ermöglicht Stadt- und Landkreisen sowie Kommunen, Zuschüsse für die Beschäftigung von Begleiterinnen und Begleitern zu erhalten, die Jugendliche mit Förderbedarf gezielt auf eine Ausbildung vorbereiten und in Betriebspraktika sowie den Berufseinstieg vermitteln. Es fördert individuelle Entwicklungswege und die Integration in den Arbeitsmarkt.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung der AVdual-Begleitung

Das Programm „AVdual-Begleitung“ richtet sich an Stadt- und Landkreise sowie Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern, die Jugendliche mit Förderbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf begleiten. Die Förderung dient der Implementierung eines neuen Bildungskonzepts und der Sicherstellung umfassender Betreuung für junge Menschen, einschließlich zugewanderter Jugendlicher, um deren Integration in Ausbildung und Arbeitswelt zu erleichtern.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten der AVdual-Begleitung

Die Förderung konzentriert sich auf die Personalkosten für AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter. Diese begleiten Jugendliche während des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ und unterstützen sie bei Betriebspraktika sowie der Vermittlung in eine Ausbildung. Nicht förderfähig sind Sach- und Reisekosten.

Art und Umfang der Finanzierung der AVdual-Begleitung

Das Programm bietet Zuschüsse für Personalkosten der AVdual-Begleitung an. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 30.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle, wobei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Personalkosten übernommen werden. Das Programm hat eine festgelegte Laufzeit bis August 2025.

Bedingungen und Anforderungen für die AVdual-Begleitung

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und operative Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung eines Betreuungsschlüssels, qualifiziertes Personal und die regionale Umsetzung des Gesamtkonzepts zum Übergang von der Schule in den Beruf. Es gelten spezifische Budgetbeschränkungen für Personalkosten, während Reise- und Sachkosten ausgeschlossen sind.

Antragsverfahren für die AVdual-Begleitung

Der Antrag für die AVdual-Begleitung kann formlos beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg eingereicht werden. Wichtige Angaben zum Vorhaben, den beteiligten Schulen, dem Personal und dem Kosten- und Finanzierungsplan sind dabei zu beachten.

Rechtsgrundlage der AVdual-Begleitung

Die Förderung der AVdual-Begleitung basiert auf dem Merkblatt „Förderung AVdual-Begleitung“ vom 31. März 2023, das Teil einer umfassenden Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf in Baden-Württemberg ist. Ergänzende Grundlagen bilden weitere Dokumente und spezifische Haushaltsbestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

30.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.08.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Bildung und berufliche Integration Jugendlicher

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung

Zusätzliche Partner:

Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg (Konzeptentwicklung), Kammern, Arbeitsagentur (Kooperation)

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