AVdual-Begleitung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit der „AVdual-Begleitung“ die Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf. Dieses Programm ermöglicht Stadt- und Landkreisen sowie Kommunen, Zuschüsse für die Beschäftigung von Begleiterinnen und Begleitern zu erhalten, die Jugendliche mit Förderbedarf gezielt auf eine Ausbildung vorbereiten und in Betriebspraktika sowie den Berufseinstieg vermitteln. Es fördert individuelle Entwicklungswege und die Integration in den Arbeitsmarkt.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung der AVdual-Begleitung
Das Programm „AVdual-Begleitung“ richtet sich an Stadt- und Landkreise sowie Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel ist die Unterstützung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern, die Jugendliche mit Förderbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf begleiten. Die Förderung dient der Implementierung eines neuen Bildungskonzepts und der Sicherstellung umfassender Betreuung für junge Menschen, einschließlich zugewanderter Jugendlicher, um deren Integration in Ausbildung und Arbeitswelt zu erleichtern.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten der AVdual-Begleitung
Die Förderung konzentriert sich auf die Personalkosten für AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter. Diese begleiten Jugendliche während des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ und unterstützen sie bei Betriebspraktika sowie der Vermittlung in eine Ausbildung. Nicht förderfähig sind Sach- und Reisekosten.
Art und Umfang der Finanzierung der AVdual-Begleitung
Das Programm bietet Zuschüsse für Personalkosten der AVdual-Begleitung an. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 30.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle, wobei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Personalkosten übernommen werden. Das Programm hat eine festgelegte Laufzeit bis August 2025.
Bedingungen und Anforderungen für die AVdual-Begleitung
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und operative Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung eines Betreuungsschlüssels, qualifiziertes Personal und die regionale Umsetzung des Gesamtkonzepts zum Übergang von der Schule in den Beruf. Es gelten spezifische Budgetbeschränkungen für Personalkosten, während Reise- und Sachkosten ausgeschlossen sind.
Antragsverfahren für die AVdual-Begleitung
Der Antrag für die AVdual-Begleitung kann formlos beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg eingereicht werden. Wichtige Angaben zum Vorhaben, den beteiligten Schulen, dem Personal und dem Kosten- und Finanzierungsplan sind dabei zu beachten.
Rechtsgrundlage der AVdual-Begleitung
Die Förderung der AVdual-Begleitung basiert auf dem Merkblatt „Förderung AVdual-Begleitung“ vom 31. März 2023, das Teil einer umfassenden Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf in Baden-Württemberg ist. Ergänzende Grundlagen bilden weitere Dokumente und spezifische Haushaltsbestimmungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
30.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.08.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Bildung und berufliche Integration Jugendlicher
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung
Zusätzliche Partner:
Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg (Konzeptentwicklung), Kammern, Arbeitsagentur (Kooperation)