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Azubi im Verbund – Ausbildung teilen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ des Landes Baden-Württemberg unterstützt Stammbetriebe, die Teile der Berufsausbildung nicht selbst durchführen können oder wollen und sich dafür mit Partnerbetrieben zusammenschließen. Ziel ist es, die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Unternehmen können einen Zuschuss erhalten, der sich nach der Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb richtet und bei Kurzarbeit des Stammbetriebs unter bestimmten Voraussetzungen angepasst wird.

Wer wird gefördert

Das Programm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg, die als sogenannte Stammbetriebe Auszubildende im Rahmen einer Verbundausbildung fördern möchten. Ziel ist es, die Zahl der Ausbildungsplätze im Land zu erhöhen, indem Kooperationen zwischen Betrieben oder mit Bildungseinrichtungen unterstützt werden.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Zusatzkosten, die im Rahmen einer Verbundausbildung entstehen, wenn Teile der Ausbildung in einem Partnerbetrieb stattfinden. Es werden Projekte unterstützt, die die berufliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) umfassen. Die Förderung zielt darauf ab, die Ausbildungskapazitäten der Unternehmen zu erweitern und die Ausbildung an sich sicherzustellen, insbesondere auch für Betriebe in Kurzarbeit.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Prämie (Zuschuss) und richtet sich nach der Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb. Es gibt zwei Förderhöhen, wobei eine erhöhte Prämie bei längeren Ausbildungsabschnitten im Partnerbetrieb oder eine spezifische Prämie bei Kurzarbeit des Stammbetriebs vorgesehen ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Vergabe der Fördermittel ist an spezifische Bedingungen und Anforderungen geknüpft, um die Eignung der Antragsteller und die Förderfähigkeit der Verbundausbildung sicherzustellen. Dazu gehören Vorschriften zur Antragsstellung, zu Partnerkonstellationen und zur Vermeidung von Doppelförderungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ ist klar strukturiert. Es erfordert die frühzeitige Einreichung eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen vor Beginn der Ausbildung im Partnerbetrieb. Die Entscheidung über den Antrag trifft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für das Prämienprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ ist ein spezifisches Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, das auf dem Landesmittelstandsförderungsgesetz und der Landeshaushaltsordnung basiert.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4.000 Euro

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Verwaltet von: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Website: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg