Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
Das Land Baden-Württemberg fördert Träger öffentlicher Schulen bei der Finanzierung von Personalkosten für qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen. Ziel ist es, soziale Benachteiligungen auszugleichen und junge Menschen bei individuellen Problemlagen zu unterstützen, wobei die Förderung einen ganzheitlichen, lebensweltbezogenen Ansatz verfolgt.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger öffentlicher Schulen in Baden-Württemberg. Es zielt darauf ab, sozialpädagogische Fachkräfte zu finanzieren, die junge Menschen an Schulen ganzheitlich unterstützen und soziale Benachteiligungen ausgleichen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen, insbesondere die Personalkosten qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte. Es deckt ein breites Spektrum an sozialpädagogischen Tätigkeiten ab, um die Entwicklung junger Menschen zu unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Deckung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte. Pro Vollzeitstelle wird ein Festbetrag von 16.700 Euro gewährt, der sich bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung müssen spezifische Bedingungen bezüglich der Qualität der Jugendsozialarbeit, der Qualifikation des Personals und der Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren erfüllt werden. Der Einsatz der Fachkräfte ist auf maximal zwei Schulen pro Stelle begrenzt, in Ausnahmefällen auf drei.
Antragsverfahren
Der Antrag ist bis zum 31. Juli für das darauffolgende Schuljahr beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) einzureichen. Dabei sind spezifische Vordrucke zu verwenden, und bei Neuanträgen ist eine Stellungnahme des Jugendamtes erforderlich.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 25. Mai 2020. Zusätzliche Rechtsgrundlagen sind die Landeshaushaltsordnung und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Zusätzliche Informationen
Diese Sektion beinhaltet sonstige Informationen, die für das Verständnis des Förderprogramms relevant sind.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
16.700 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)