Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg fördert Träger öffentlicher Schulen bei der Finanzierung von Personalkosten für qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen. Ziel ist es, soziale Benachteiligungen auszugleichen und junge Menschen bei individuellen Problemlagen zu unterstützen, wobei die Förderung einen ganzheitlichen, lebensweltbezogenen Ansatz verfolgt.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger öffentlicher Schulen in Baden-Württemberg. Es zielt darauf ab, sozialpädagogische Fachkräfte zu finanzieren, die junge Menschen an Schulen ganzheitlich unterstützen und soziale Benachteiligungen ausgleichen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen, insbesondere die Personalkosten qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte. Es deckt ein breites Spektrum an sozialpädagogischen Tätigkeiten ab, um die Entwicklung junger Menschen zu unterstützen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Deckung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte. Pro Vollzeitstelle wird ein Festbetrag von 16.700 Euro gewährt, der sich bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen spezifische Bedingungen bezüglich der Qualität der Jugendsozialarbeit, der Qualifikation des Personals und der Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren erfüllt werden. Der Einsatz der Fachkräfte ist auf maximal zwei Schulen pro Stelle begrenzt, in Ausnahmefällen auf drei.

Antragsverfahren

Der Antrag ist bis zum 31. Juli für das darauffolgende Schuljahr beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) einzureichen. Dabei sind spezifische Vordrucke zu verwenden, und bei Neuanträgen ist eine Stellungnahme des Jugendamtes erforderlich.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 25. Mai 2020. Zusätzliche Rechtsgrundlagen sind die Landeshaushaltsordnung und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.

Zusätzliche Informationen

Diese Sektion beinhaltet sonstige Informationen, die für das Verständnis des Förderprogramms relevant sind.

Ähnliche Programme

#Jugendsozialarbeit#Schulsozialarbeit#Baden-Württemberg#öffentliche Schulen#Personalkosten#Zuschuss#sozialpädagogische Fachkräfte#Kommunalverband Jugend und Soziales#soziale Benachteiligung#individuelle Problemlagen#Sozialraumorientierung#Kinder- und Jugendhilfe#pädagogische Fachkräfte#Schulerfolg#gesellschaftliche Integration#Berufseingliederung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

16.700 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

0 x 0
XS