Barkassenprogramm
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Umbau von Barkassen zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe, um die Befahrbarkeit der Speicherstadtroute trotz angehobener Fleetsohlen zu sichern. Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für spezifische Anpassungsmaßnahmen an Hafenfahrzeugen, die in der entgeltlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Es zielt darauf ab, die Nutzung dieser charakteristischen Wasserwege für den Tourismus zu erhalten.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Barkassen und vergleichbaren Fahrgastschiffen, die im Hamburger Hafen für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen sind und die Speicherstadtroute nutzen. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige, gewerblich handelnde Personen, Vereine und Privatpersonen mit Hauptsitz oder erstem Wohnsitz in Hamburg, um die Anpassung ihrer Schiffe an die veränderten Gegebenheiten der Speicherstadt zu ermöglichen und die Nutzung dieser charakteristischen Wasserwege zu sichern. Das übergeordnete Ziel ist es, die Befahrbarkeit der Fleete in der Speicherstadt zu gewährleisten und die historischen Barkassen zu erhalten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert spezifische Umbaumaßnahmen an Barkassen und vergleichbaren Fahrgastschiffen, die darauf abzielen, deren Durchfahrtshöhe zu reduzieren oder den Tiefgang zu erhöhen, um die Befahrbarkeit der Speicherstadtroute zu gewährleisten. Dies umfasst eine Vielzahl technischer Anpassungen und einmalige Planungsleistungen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet eine nicht rückzahlbare Zuschussförderung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, begrenzt auf maximal 60.000 Euro pro Projekt. Die Bewilligung erfolgt als einmalige Projektförderung, basierend auf den voraussichtlichen Beschaffungskosten.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt mehreren Bedingungen, darunter die Notwendigkeit, dass Projekte noch nicht begonnen wurden, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung spezifischer De-minimis-Beihilferegeln. Zudem müssen alle Umbaumaßnahmen den gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine Kumulierung mit anderen staatlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) auf deren Vordruck einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit und Förderwürdigkeit, wobei die Auszahlung der Fördermittel erst nach Abschluss der Umbauarbeiten und erfolgreicher Vorlage des Verwendungsnachweises in einer Summe erfolgt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der "Förderrichtlinie zum Umbau zugelassener Barkassen mit Nutzung der Speicherstadtroute" vom 1. Dezember 2019, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele definiert. Ergänzend gelten die Regelungen der De-minimis-Verordnung der EU sowie die Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
60.000 €
Einsendeschluss:
30.11.2029
Offen bis:
30.11.2029
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hamburg
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Tourismus, Verkehr und Logistik
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Lokal
Finanzierende Stelle:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner:
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg