Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Das Programm des Landes Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung bestehender Mietwohnungen, um altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Es bietet Eigentümern und Erbbauberechtigten Zuschüsse für Modul-Maßnahmen, die an spezifische Mietpreis- und Belegungsbindungen geknüpft sein können.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen“ in Hamburg richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte, die bestehende Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten möchten. Ziel ist es, altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen und damit die Lebensqualität der Mieterinnen und Mieter zu verbessern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert gezielt den erstmaligen barrierefreien Umbau bestehender Mietwohnungen in Hamburg. Es werden pauschale Zuschüsse für einzelne Maßnahmenmodule gewährt, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen müssen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe von Art und Umfang der Maßnahmen abhängt. Es besteht keine explizite Obergrenze für die Förderung, jedoch eine Bagatellgrenze von 3.000 EUR. Die Förderung kann optional mit Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden sein.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter technische Mindestanforderungen, Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie die Beauftragung von Fachunternehmen. Ein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung ist grundsätzlich unzulässig. Es gelten zudem spezifische Regelungen zur Kumulierung mit anderen Fördermitteln und zu Mieterpflichten.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Nachweis der getätigten Investitionen durch Rechnungen von Fachunternehmen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen“ basiert auf den Förderrichtlinien, die von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erlassen wurden. Es integriert europäische Beihilfevorschriften, darunter die AGVO und die De-minimis-Verordnung, und wird durch das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz legitimiert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Wohnungsbau & Modernisierung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Hamburg
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner:
Beratungszentrum von Barrierefrei Leben e.V., Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)